Burgenland Energie

Grundversorgung

Für Haushaltskund*innen und Kleinunternehmen im Sinne des § 6 Abs 1 Z 80 ElWG bzw. § 7 Abs 1 Z 28 GWG, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommt der gewünschte Stromtarif für Neukund:innen bzw. die untenstehenden Erdgastarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung. 


Recht auf Grundversorgung


Du hast das Recht, dich gegenüber jedem Lieferanten, der an deiner Adresse Strom und/oder Erdgas an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 30 ElWG bzw. § 124 GWG 2011).

 

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?


Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn du Schwierigkeiten hast, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom und/oder Erdgas mit dir abzuschließen. Wenn du einem Strom-/Erdgaslieferanten mitteilst, dass du dich auf die Grundversorgung berufst, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Du wirst dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.


Wenn du dich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufst, ist auch dein Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit deine Belieferung mit Strom und/oder Erdgas zu ermöglichen. Auch wir bieten dir die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, wie zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung findest du ebenfalls hier.
 

Bei Fragen melde dich bei uns unter 0800 888 9000.

Grundversorgungstarife Haushalt

Strom

Es gelten die jeweiligen Preise der an Neukund:innen angebotenen Standardprodukte. 

Gas

Es gilt der Tarif, mit dem die größte Anzahl unserer Kund:innen versorgt wird. Nähere Infos zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest in unserem PDF.

Grundversorgungstarife Kleinunternehmen

Strom

Es gelten die jeweiligen Preise der an Neukund:innen angebotenen Standardprodukte.

Gas

Es gilt der Tarif „Gas Business Garant12“, mit dem die größte Anzahl unserer Kund:innen versorgt wird.

Wie kann ich die Grundversorgung beantragen?

 

Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des § 30 ElWG bzw. § 124 GWG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen: 

  1. Um einen Antrag auf Grundversorgung zu stellen, musst du uns schriftlich darüber informieren. Nutze dafür am besten unser Online-Kontaktformular oder postalisch an BE Vertrieb GmbH & Co KG, Kasernenstraße 9, 7000 Eisenstadt oder per E-Mail an kontakt@burgenlandenergie.at unter Angabe der genauen Daten des/der Antragsteller:in und der Verbrauchsstelle.
  2. Wir nehmen dann Kontakt mit dir auf. Danach erhältst du ein Schreiben über die Zusage oder Ablehnung der Grundversorgung.
  3. Wenn du eine Zusage erhältst, musst du einen Grundversorgungsvertrag unterschreiben und eine Vorauszahlung leisten. Beides erledigst du persönlich im Kundencenter. Weitere Informationen findest du in deinem persönlichen Schreiben.
  4. Ab dem vertraglich vereinbarten Termin erhältst du Strom und/oder Erdgas zum Grundversorgungstarif.

Wichtig: Wenn du die Grundversorgung für Strom und Erdgas in Anspruch nimmst, musst du uns je Produkt darüber informieren.