Fixpreis – 1 Jahr
1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
gültig ab 1. Jänner 2025
Variabler Preis! Ändert sich monatlich abhängig vom Börsenpreis.
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Mit unserem Tarifvergleich findest du ganz einfach heraus, welcher Tarif am besten zu dir passt. Einfach Personenanzahl im Haushalt, Jahresverbrauch und Postleitzahl ausfüllen und Tarifvorschlag erhalten. Unser Tarifrechner zeigt dir übersichtlich alle wichtigen Details an. So triffst du die richtige Wahl – schnell und unkompliziert.
Hier findest du alle häufig gestellten Fragen & Antworten rund um unsere Stromtarife.
FRAGEN & ANTWORTEN
Ab dem 01.01.2025 werden sich die Preise für Strom indexbasiert anpassen. Die Verbrauchspreise ändern sich gemäß der Entwicklung des Österriechischen Strompreisindex (ÖSPI) der österreichischen Energieagentur.
Im Stromsegment Privat sind folgende Bezugstarife von der Preisanpassung betroffen:
Strom: VPneu = VPalt * ÖSPI DEZ 24 / ÖSPI DEZ 23
Strom + Gas: GPneu = GPalt * VPI(2015) SEP 24/ VPI(2015) SEP 23
Der Verbrauchspreis und der Grundpreis unterliegen gemäß Punkt V.3. der geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen für elektrische Energie indexbasierten Änderungen. Zur Ermittlung der Preisänderung des Verbrauchspreises wird der Österreichische Strompreisindex der Österreichischen Energieagentur herangezogen (ÖSPI Monatswerte gewichtet). Indexbasierte Änderung zum 1.1.2025: Ist der ÖSPI-Monatswert für Dezember 2024 („Index-Vergleichswert“) um mehr als 4 Punkte höher oder niedriger als der jeweilige Index-Ausgangswert, wird der Verbrauchspreis im gesamten Ausmaß der jeweiligen prozentuellen Index-Veränderung (kaufmännisch gerundet auf zwei Kommastellen) erhöht oder gesenkt.
Zur Ermittlung der Preisänderung des Grundpreises wird der österreichische Verbraucherpreisindex 2015 (VPI) oder ein an seine Stelle getretener
Index herangezogen. Indexbasierte Änderung zum 1.1. 2025 Ist der VPI-Monatswert für September 2024 („Index-Vergleichswert“) um mehr als 4 Punkte höher oder niedriger als der jeweilige Index-Ausgangswert, wird der Grundpreis im gesamten Ausmaß des jeweiligen prozentuellen Index Veränderung (kaufmännisch gerundet auf zwei Kommastellen) erhöht oder gesenkt. Der Österreichische Strompreisindex wird veröffentlicht unter https://www.energyagency.at/fakten-service/energiepreise/strompreisindex.html (Downloads > ÖSPI Monatswerte > ÖSPI gewichtet).Der VPI 2015 wird veröffentlicht unter https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods (Statistiken > Volkswirtschaft und Öffentliche Finanzen > Preise und Preisindizes > Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI)).
Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit! Du kannst jedoch von deinem 14-tägigen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Die letzte Preisanpassung Strom wurde am 01.01.2024 vorgenommen.
Eine Bindefrist für Verbraucher ist im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) geregelt. Ist eine solche Frist vertraglich vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen für den Verbraucher und unter Einhaltung einer Frist von zumindest acht Wochen für den Lieferanten, möglich (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG).
Wenn dein Einspeise-Tarif angepasst wird, erhältst du eine Information dazu.
FRAGEN & ANTWORTEN
Der Tarif gilt für alle Bestands- und Neukund:innen.
Ein Wechsel von Bestandstarifen mit Bindung der Burgenland Energie in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist für Privatkund:innen möglich. Solltest du eine Bindung bei einem anderen Anbieter haben, setze dich bitte mit diesem in Verbindung.
Die Bindung läuft 12 Monate.
Die Preisgarantie beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss.
Nach Ablauf der 12 Monate bildet sich dein neuer Preis, nach der Preisgleitklausel des Tarifes Strom Optima Aktiv+ mit monatlicher Anpassung.
Ja, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Bei einem Tarifwechsel vom Tarif Premium in den Tarif Optima12 Unabhängig+3.0 halbiert sich der Wert der Bonuspunkte von 10 auf 5 Cent pro Bonuspunkt. Bei einem Wechsel von den anderen Tarifen bleibt die Wertigkeit bestehen (5 Cent).
Der Wechsel in den Optima12 Unabhängig+ 3.0 hat keine Auswirkung auf deinen bestehenden Einspeisetarif.
FRAGEN & ANTWORTEN
Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.
Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt.
Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.
Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.
Ja, du musst online im Kundenportal in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.
Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.
Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.
Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.
Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.
Der Strompreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:
Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.
Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten. Der Strompreis wird an nationalen und internationalen Strombörsen gebildet. Auch die meisten erneuerbaren Energien werden an der Börse ermittelt. Somit werden die Preise für Strom von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.
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Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!
Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.
Recht auf Grundversorgung (pdf)
Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung. Voraussetzung ist, dass du nachweisen kannst, dass kein Lieferant einen regulären Energieliefervertrag mit dir abschließt.
Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.
Bei der Grundversorgung wirst du in den Tarif eingestuft, in dem die größte Anzahl unserer Kund:innen ist. In diesem Fall wirst du mit unserem Tarif Optima Grundversorgung Strom versorgt. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).
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Wir melden uns bei dir.
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