TARIFE

STROM - Tarifübersicht

Optima12 Unabhängig+ 3.0

STROM
STABILITÄT genießen

Fixpreis – 1 Jahr

Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
5,9900 brutto (4,9917 netto)
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
18,9000 brutto (15,7500 netto)
Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt*
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
17,9550 brutto (14,9625 netto)
* bei Registrierung im Online Kundenportal und Zustimmung zu elektronischem Schriftverkehr, E-Rechnung und SEPA-Lastschrift.  
Dieser Tarif kommt auch bei einem zusätzlichen Wärmezähler zur Anwendung. Der Grundpreis entfällt bei dem Zusatztarif.
   
Bruttopreise inkl. 20 % USt. 
Nettopreise exkl. 20 % USt. 
Preisgarantie ab Abschluss: 12 Monate    
Bindung: 12 Monate

 

1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom

 

gültig ab 1. Jänner 2025

Optima Aktiv+

STROM
FLEXIBILITÄT nutzen

Variabler Preis! Ändert sich monatlich abhängig vom Börsenpreis.

Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
5,9900 brutto (4,9917 netto)
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
22,4970 brutto (18,7475 netto)
Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt*
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
21,3721 brutto (17,8101 netto)
* bei Registrierung im Online Kundenportal und Zustimmung zu elektronischem Schriftverkehr, E-Rechnung und SEPA-Lastschrift.         
Dieser Tarif kommt auch bei einem zusätzlichen Wärmezähler zur Anwendung. Der Grundpreis entfällt bei dem Zusatztarif.
          
Bruttopreise inkl. 20 % USt.  
Nettopreise exkl. 20 % USt.   
keine Bindung    
 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom

 

gültig ab 1. Jänner 2025
Tarifvergleich:
Klick dich schlau!

Mit unserem Tarifvergleich findest du ganz einfach heraus, welcher Tarif am besten zu dir passt. Einfach Personenanzahl im Haushalt, Jahresverbrauch und Postleitzahl ausfüllen und Tarifvorschlag erhalten. Unser Tarifrechner zeigt dir übersichtlich alle wichtigen Details an. So triffst du die richtige Wahl – schnell und unkompliziert.

Noch Fragen?

Hier findest du alle häufig gestellten Fragen & Antworten rund um unsere Stromtarife.

FRAGEN & ANTWORTEN

Preisanpassung Alttarife per 1.1.2025

Was bedeutet die Preisänderung?

Ab dem 01.01.2025 werden sich die Preise für Strom indexbasiert anpassen. Die Verbrauchspreise ändern sich gemäß der Entwicklung des Österriechischen Strompreisindex (ÖSPI) der österreichischen Energieagentur.
 

Welche Tarife sind im Stromsegment betroffen?

Im Stromsegment Privat sind folgende Bezugstarife von der Preisanpassung betroffen: 

  • Optima Basis 
  • Optima Komfort
  • Optima Premium 
  • Optima Wärme Einzel-/Zusatztarif 
  • Optima Plus Einzel-/Zusatztarif 
     
Wie kommt die Preisänderung im Stromsegment zustande?

Strom: VPneu = VPalt * ÖSPI DEZ 24 / ÖSPI DEZ 23
Strom + Gas: GPneu = GPalt * VPI(2015) SEP 24/ VPI(2015) SEP 23


Der Verbrauchspreis und der Grundpreis unterliegen gemäß Punkt V.3. der geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen für elektrische Energie indexbasierten Änderungen. Zur Ermittlung der Preisänderung des Verbrauchspreises wird der Österreichische Strompreisindex der Österreichischen Energieagentur herangezogen (ÖSPI Monatswerte gewichtet). Indexbasierte Änderung zum 1.1.2025: Ist der ÖSPI-Monatswert für Dezember 2024 („Index-Vergleichswert“) um mehr als 4 Punkte höher oder niedriger als der jeweilige Index-Ausgangswert, wird der Verbrauchspreis im gesamten Ausmaß der jeweiligen prozentuellen Index-Veränderung (kaufmännisch gerundet auf zwei Kommastellen) erhöht oder gesenkt. 

Zur Ermittlung der Preisänderung des Grundpreises wird der österreichische Verbraucherpreisindex 2015 (VPI) oder ein an seine Stelle getretener 
Index herangezogen. Indexbasierte Änderung zum 1.1. 2025 Ist der VPI-Monatswert für September 2024 („Index-Vergleichswert“) um mehr als 4 Punkte höher oder niedriger als der jeweilige Index-Ausgangswert, wird der Grundpreis im gesamten Ausmaß des jeweiligen prozentuellen Index Veränderung (kaufmännisch gerundet auf zwei Kommastellen) erhöht oder gesenkt. Der Österreichische Strompreisindex wird veröffentlicht unter https://www.energyagency.at/fakten-service/energiepreise/strompreisindex.html (Downloads > ÖSPI Monatswerte > ÖSPI gewichtet).Der VPI 2015 wird veröffentlicht unter https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods (Statistiken > Volkswirtschaft und Öffentliche Finanzen > Preise und Preisindizes > Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI)).
 

Was ist zu tun, wenn ich mit der Preisänderung nicht einverstanden bin?

Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit! Du kannst jedoch von deinem 14-tägigen Kündigungsrecht Gebrauch machen. 

Wann wurden die Preise zuletzt angepasst?

Die letzte Preisanpassung Strom wurde am 01.01.2024 vorgenommen. 

Ist eine Mindestvertragslaufzeit bei Stromtarifen rechtskonform?

Eine Bindefrist für Verbraucher ist im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) geregelt. Ist eine solche Frist vertraglich vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen für den Verbraucher und unter Einhaltung einer Frist von zumindest acht Wochen für den Lieferanten, möglich (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG).

Werden die Einspeise-Tarife ebenfalls angepasst?

Wenn dein Einspeise-Tarif angepasst wird, erhältst du eine Information dazu.

FRAGEN & ANTWORTEN

Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0

Wer kann sich für den Stromtarif anmelden?

Der Tarif gilt für alle Bestands- und Neukund:innen. 

Was ist, wenn ich in meinem jetzigen Tarif gebunden bin?

Ein Wechsel von Bestandstarifen mit Bindung der Burgenland Energie in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist für Privatkund:innen möglich. Solltest du eine Bindung bei einem anderen Anbieter haben, setze dich bitte mit diesem in Verbindung.

Wie lange bin ich bei dem Stromtarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 gebunden?

Die Bindung läuft 12 Monate.

Wie lange habe ich eine Preisgarantie?

Die Preisgarantie beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss.

Welchen Tarif erhalte ich nach Ablauf der 12 Monate Preisgarantie?

Nach Ablauf der 12 Monate bildet sich dein neuer Preis, nach der Preisgleitklausel des Tarifes Strom Optima Aktiv+ mit monatlicher Anpassung.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Ja, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.

Was passiert mit meinen bestehenden Bonuspunkten?

Bei einem Tarifwechsel vom Tarif Premium in den Tarif Optima12 Unabhängig+3.0 halbiert sich der Wert der Bonuspunkte von 10 auf 5 Cent pro Bonuspunkt. Bei einem Wechsel von den anderen Tarifen bleibt die Wertigkeit bestehen (5 Cent). 

Hat der Tarifwechsel in den Optima12 Unabhängig+ 3.0 Auswirkungen auf meinen PV-Einspeisetarif?

Der Wechsel in den Optima12 Unabhängig+ 3.0 hat keine Auswirkung auf deinen bestehenden Einspeisetarif.

FRAGEN & ANTWORTEN

Tarifwechsel 

Wie kann ich mir den Digitalisierungsrabatt sichern?
  1. Melde dich im Online Kundenportal an und wechsle in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0. 
  2. Stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.
  3. Sichere dir den Digitalisierungsrabatt.

 

Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen elektronischem Schriftverkehr und E-Rechnung?

Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt. 

 

Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.

Wie kann ich meinen Teilbetrag ändern?

Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.

Ich bin schon im Kundenportal angemeldet und habe bereits der E-Rechnung, dem elektronischen Schriftverkehr und der SEPA-Lastschrift zugestimmt. Bekomme ich den Digitalisierungsrabatt?

Ja, du musst online im Kundenportal in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.

Muss ich einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift) zustimmen, damit ich den Tarif abschließen kann?

Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.

 

Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.

Wie kann ich meine Zustimmung zur E-Rechnung, elektronischen Kommunikation und SEPA-Lastschrift rückgängig machen?

Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.

Kann ich das WindKonto weiterhin beziehen?

Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:

  • Der Energiepreis ist der Preis, den du pro Kilowattstunde und Grundgebühr an die Burgenland Energie bezahlst.
  • Der Netzpreis (für den Stromtransport bis zu dir nach Hause) wird von der Aufsichtsbehörde E-Control unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt.
  • Steuern und Abgaben sind Beiträge und Pauschalen, die du durch einen mäßigeren Stromverbrauch senken kannst.

Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.

Wie entsteht der Strompreis?

Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten. Der Strompreis wird an nationalen und internationalen Strombörsen gebildet. Auch die meisten erneuerbaren Energien werden an der Börse ermittelt. Somit werden die Preise für Strom von Angebot und Nachfrage bestimmt.

Stromkostenbremse im Überblick

 

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.

  • Gültig von 1. Dezember 2022 bis Ende 2024.
  • Seit 1. Dezember 2022 wird der Strompreis bei einem jährlichen Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) auf 10 Cent/kWh (netto) begrenzt. Die Maximalförderung liegt bei 15 Cent pro kWh (netto).
  • Jede zusätzlich verbrauchte kWh, die über den Verbrauch von 2.900 kWh hinausgeht, wird dir zum tatsächlichen Preis des gültigen Stromtarifs verrechnet.
  • Die Mehrwertsteuer von 20 % wird vom vollen Rechnungsbetrag vor Abzug der Stromkostenbremse berechnet.
  • In den Bereichen Netzentgelte, Steuern und Abgaben greift die Stromkostenbremse nicht.
  • Die Teilbetragsverrechnung wird ab Jänner 2023 automatisch berücksichtigt. Bei deiner Jahresrechnung wird der Zuschuss von uns aliquot ab Gültigkeit der Stromkostenbremse berücksichtigt.
  • Jenen Haushalte, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, wird der Stromkostenergänzungszuschuss gewährt. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein Fixbetrag, der für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person in drei Tranchen auf deiner Jahresabrechnung berücksichtigt wird.
Die Bonuswelt

Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!

Grundversorgung

Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!

 

Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.

 

Recht auf Grundversorgung (pdf)

 

Informations- u. Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf)

Wem steht Grundversorgung zu?

Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung. Voraussetzung ist, dass du nachweisen kannst, dass kein Lieferant einen regulären Energieliefervertrag mit dir abschließt.

Wie kann ich die Grundversorgung beantragen?

Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.

Wie viel zahle ich bei der Grundversorgung für Strom?

Bei der Grundversorgung wirst du in den Tarif eingestuft, in dem die größte Anzahl unserer Kund:innen ist. In diesem Fall wirst du mit unserem Tarif Optima Grundversorgung Strom versorgt. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).

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