FAQs Tarife und Preisanpassung

Preisentwicklung für dich erklärt.

 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN RUND UM DEN 

NEUEN TARIF OPTIMA12 UNABHÄNGIG+ 3.0 UND UM DIE PREISANPASSUNG.

Neuer Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0

Wenn du noch keinen “Unabhängig"-Tarif hast, kannst du ab 1. April 2024 online in den neuen Strom- und Gastarif “Optima12 Unabhängig+ 3.0” wechseln.

 

Solltest du Fragen bezüglich Stromtarif oder Gastarif haben, haben wir FAQs für dich zusammengestellt.

Tarifwechsel per zugestellten Brief

Wenn du einen der beiden bestehenden Strom- oder Gastarife “Optima12 Unabhängig” und “Optima12 Unabhängig 2.0” bei uns hast, haben wir dir einen Brief mit QR Code zugesandt. Mit diesem gelangst du auf eine Landingpage und kannst den Tarifswechsel auf “Optima12 Unabhängig+ 3.0” (Strom und Gas) bereits jetzt vornehmen. Der Tarif ist ab 1. April 2024 gültig.

 

Solltest du Fragen bezüglich Stromtarif oder Gastarif haben, haben wir FAQs für dich zusammengestellt.

Preisanpassung 1.1.2024

Wie entsteht der Strompreis? Was bedeutet das für dich? Aktuelle Preisentwicklungen und die Anpassung der Teilbeträge – damit sind viele Fragen verbunden. 

 

Wir erklären dir die Hintergründe und haben die wichtigsten Antworten für dich in den FAQs.

FRAGEN & ANTWORTEN

Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0

Was kostet der Stromtarif Optima12 Unabhängig+ 3.0?

Verbrauchspreis: 15,68 ct/kWh netto | 18,82 ct/kWh brutto 

 

Mit Digitalisierungsrabatt*: 14,90 ct/kWh netto | 17,88 ct/kWh brutto 

 

* Rabattierter Verbrauchspreis: Stimmst du dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu, sicherst du dir einen Digitalisierungsrabatt. Mit Rabatt entspricht der Verbrauchspreis 14,90 ct/kWh netto bzw. 17,88 ct/kWh brutto. Der Rabatt wird bei deiner Rechnung berücksichtigt.

 

Grundpreis: 4,99 Euro/Monat netto | 5,99 Euro/Monat brutto

Wer kann sich für den Stromtarif anmelden?

Der Tarif gilt für alle Bestands- und Neukund:innen. 

Was ist, wenn ich in meinem jetzigen Tarif gebunden bin?

Ein Wechsel von Bestandstarifen mit Bindung der Burgenland Energie in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist für Privatkund:innen möglich. Solltest du eine Bindung bei einem anderen Anbieter haben, setze dich bitte mit diesem in Verbindung.

Ab wann ist der Stromtarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 gültig?

Der Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist ab 1. April 2024 gültig.

 

Wie lange bin ich bei dem Stromtarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 gebunden?

Die Bindung läuft 12 Monate.

Wie lange habe ich eine Preisgarantie?

Die Preisgarantie beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss.

Welchen Tarif erhalte ich nach Ablauf der 12 Monate Preisgarantie?

Nach Ablauf der 12 Monate bildet sich dein neuer Preis, nach der Preisgleitklausel des Tarifes Strom Optima Aktiv+ mit monatlicher Anpassung.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Ja, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.

Gibt es auch für Gas einen günstigeren Tarif?

Ja, ab 1. April 2024 kannst du dich zum neuen günstigeren Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0. online anmelden.

Was passiert mit meinen bestehenden Bonuspunkten?

Bei einem Tarifwechsel vom Tarif Premium in den Tarif Optima12 Unabhängig+3.0 halbiert sich der Wert der Bonuspunkte von 10 auf 5 Cent pro Bonuspunkt. Bei einem Wechsel von den anderen Tarifen bleibt die Wertigkeit bestehen (5 Cent). 

Hat der Tarifwechsel in den Optima12 Unabhängig+ 3.0 Auswirkungen auf meinen PV-Einspeisetarif?

Der Wechsel in den Optima12 Unabhängig+ 3.0 hat keine Auswirkung auf deinen bestehenden Einspeisetarif.

FRAGEN & ANTWORTEN

Tarifwechsel 

Ab wann kann ich in den neuen Stromtarif umsteigen?

Der Tarifwechsel erfolgt frühestens per 1. April 2024.

Wie kann ich mir den Digitalisierungsrabatt sichern?
  1. Wechsle ab 1. April 2024 online im Kundenportal in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0. 
  2. Stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.
  3. Sichere dir den Digitalisierungsrabatt.

 

Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen elektronischem Schriftverkehr und E-Rechnung?

Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt. 

 

Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.

Wie kann ich meinen Teilbetrag ändern?

Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.

Ich bin schon im Kundenportal angemeldet und habe bereits der E-Rechnung, dem elektronischen Schriftverkehr und der SEPA-Lastschrift zugestimmt. Bekomme ich den Digitalisierungsrabatt?

Ja, du musst nur noch ab 1. April online im Kundenportal in den neuen Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.

Muss ich einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift) zustimmen, damit ich den Tarif abschließen kann?

Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.

 

Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.

Wie kann ich meine Zustimmung zur E-Rechnung, elektronischen Kommunikation und SEPA-Lastschrift rückgängig machen?

Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.

Kann ich das WindKonto weiterhin beziehen?

Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.

FRAGEN & ANTWORTEN

Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0

Was kostet der Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0?

Verbrauchspreis: 6,00 ct/kWh netto | 7,20 ct/kWh brutto 

 

Mit Digitalisierungsrabatt*: 5,70 ct/kWh netto | 6,84 ct/kWh brutto 

 

* Rabattierter Verbrauchspreis: Stimmst du dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu, sicherst du dir einen Digitalisierungsrabatt. Mit Rabatt entspricht der Verbrauchspreis 5,70 ct/kWh netto bzw. 6,84 ct/kWh brutto. Der Rabatt wird bei deiner Rechnung berücksichtigt.

 

Grundpreis: 3,33 Euro/Monat netto | 4,00 Euro/Monat brutto

Wer kann sich für den Tarif anmelden?

Der Tarif gilt für alle Bestands- und Neukund:innen. 

Was ist, wenn ich in meinem jetzigen Tarif gebunden bin?

Ein Wechsel von Bestandstarifen mit Bindung der Burgenland Energie in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist für Privatkund:innen möglich. Solltest du eine Bindung bei einem anderen Anbieter haben, setze dich bitte mit diesem in Verbindung.

Ab wann ist der Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 gültig?

Der Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 gilt ab 1. April 2024.

Wie lange bin ich bei dem Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 gebunden?

Die Bindung beträgt 12 Monate.

Wie lange habe ich eine Preisgarantie?

Die Preisgarantie beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss.

Welchen Tarif erhalte ich nach Ablauf der 12 Monate Preisgarantie?

Nach Ablauf der 12 Monate bildet sich dein neuer Preis, nach der Preisgleitklausel des Tarifes Gas Optima Aktiv+ mit monatlicher Anpassung.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Ja, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug des Tarifs?

Du benötigst eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen, registrieren bzw. anmelden. Damit du dir den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.

Sammle ich bei dem Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 Bonuspunkte bzw. kann ich Bonusleistungen einlösen?

Ja, der Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 bietet Bonuspunkte und Bonusleistungen an. Der Babybonus ist auch in diesem Tarif einlösbar.

FRAGEN & ANTWORTEN

Tarifwechsel

Ab wann kann ich in den neuen Gastarif umsteigen?

Der Tarifwechsel erfolgt frühestens per 1. April 2024.

Wie kann ich mir den Digitalisierungsrabatt sichern?
  1. Wechsle ab 1. April 2024 online im Kundenportal in den Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0. 
  2. Stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.
  3. Sichere dir den Digitalisierungsrabatt.

 

Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen elektronischem Schriftverkehr und E-Rechnung?

Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt. 

 

Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.

Wie kann ich meinen Teilbetrag ändern?

Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.

Ich bin bereits mit meinem Erdgas-Vertragskonto im Online Kundenportal angemeldet und habe bereits der E-Rechnung, dem elektronischen Schriftverkehr und der SEPA-Lastschrift zugestimmt. Bekomme ich den Digitalisierungsrabatt?

Ja, du musst nur noch ab 1. April 2024 online im Kundenportal in den neuen Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.

Muss ich einem Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift) zustimmen, damit ich den Tarif abschließen kann?

Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.

 

Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.

Wie kann ich meine Zustimmung zur E-Rechnung, elektronischen Kommunikation und SEPA-Lastschrift rückgängig machen?

Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.

Ich habe beim Strom den Premium-/Komfort-/Basis-Tarif und möchte diesen beibehalten. Kann ich nur mit Gas in den Unabhängig+ 3.0 wechseln?

Ja, das ist möglich.

Kann ich das WindKonto weiterhin beziehen?

Mit dem Umstieg in den Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.

FRAGEN & ANTWORTEN

Brief Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0

Warum erhalte ich dieses Schreiben?

Gemäß § 76a ElWOG sind Kund:Innen vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende zu informieren und ihr aktueller Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für dich kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. § 76a Abs 3 ElWOG“) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote an.

Wie oft erhalte ich diese Art von Schreiben?

Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhältst du auch jährlich eine Information gemäß §76a Abs 1 ElWOG über die Möglichkeit eines Wechsels und Hinweis auf den Tarifkalkulator.

Welchen Nutzen habe ich von diesem Schreiben?

Du wirst rechtzeitig vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzen oder nach Ablauf deiner Preisgarantie mit dem vertraglich festgelegten Tarif „Optima12+“ fortfährst.

Welche Tarife im Stromsegment sind betroffen?

Der Stromtarif „Optima12 Unabhängig“ und der Stromtarif „Optima12 Unabhängig 2.0“ sind betroffen.

Wann endet meine Bindung und wann endet meine Preisgarantie?

Deine Bindung im Stromtarif „Optima12 Unabhängig“ oder „Optima12 Unabhängig 2.0“ endet mit 31. März 2024 (unabhängig davon, wann du deine Verträge abgeschlossen hast). Deine Preisgarantie läuft ab Vertragsabschluss 12 Monate – Details findest du in deinem zugesandten, persönlichen Schreiben.

Was beinhaltet die Variante 1 „Nichts tun“?

Diese Variante umfasst folgendes:

• Wenn du nichts tust, wird der Preis (Verbrauchspreis und Grundpreis) am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (das Ende deiner Preisgarantien entnimmst du deinem persönlichen Schreiben) und sodann alle 12 Monate gemäß der Preisgleitklausel des Tarifs „Optima12+“ angepasst. Die Preise sind zum jeweiligen Quartalsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich. 

• 12 Monate Preisgarantie 

• Ohne Bindung 

• 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom

Was beinhaltet die Variante 2 „Wechseln“?

Der neue Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ bietet Ihnen: 

• 12 Monate Preisgarantie 

• 12 Monate Bindung 

• 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom 

• Beim Tarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ gibt es keinen separaten Zusatztarif für Heizungszähler. Du kannst mit deinem zusätzlichen Wärmezähler auch auf diesen Tarif wechseln, hierbei entfällt der Grundpreis.

Wie hoch ist der Verbrauchs- und Grundpreis beim neuen Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“?

Verbrauchspreis                                                                                     netto/kWh       brutto/kWh 

exkl. Digitalisierungsrabatt:                                                                   15,68 ct                 18,82 ct 

inkl. Digitalisierungsrabatt:                                                                    14,90 ct                 17,88 ct 

Grundpreis: 4,99 € netto / 5,99 € brutto pro Monat

Was sind die Voraussetzungen, um den Digitalisierungsrabatt zu erhalten?

Es ist eine Anmeldung im Online Kundenportal sowie die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, zur E-Rechnung und zur SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) notwendig.

Beinhalten die Tarife „Optima12+“ und „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ die Bonuswelt?

Ja, beide Tarife beinhalten die Bonuswelt, pro 10 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.

Wie erfolgt der Tarifwechsel?

Du kannst ab Erhalt des Briefes den Tarifwechsel im Online Kundenportal durchführen (Einstieg direkt über den angedruckten QR-Code oder über meine.burgenlandenergie.at). Der Wechsel ist ab dem 1. April 2024 gültig. Nach Aktivierung des Tarifes wird Ihnen eine Bestätigung zugesandt.

Welche Tarife können in den Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ wechseln?

Ab Erhalt der Schreiben können Kund:innen mit den Tarifen „Optima12 Unabhängig“ und „Optima12 Unabhängig 2.0“ den Tarifwechsel durchführen – der tatsächliche Tarifwechsel erfolgt mit Ende der Bindungsfrist ab 1. April 2024. Ab 1. April 2024 können alle Kund:innen im Privatsegment in den Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ wechseln, auch mit vertraglicher Bindung.

Was passiert nach Ende der Preisgarantie?

Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Strompreis nach der Preisgleitklausel „Optima Aktiv+“. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 3.0) entnehmen.

Wie ist die Vorgangsweise bei Pensionist:innen, die keine Möglichkeit haben einen Tarifwechsel online durchzuführen?

Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in Ihrem Bezirk durchführen.

FRAGEN & ANTWORTEN

Brief Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0

Warum erhalte ich dieses Schreiben?

Gemäß §123a GWG sind Kund:Innen vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende zu informieren und ihr aktueller Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für dich kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. §123a Abs 3 GWG) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote an.

Wie oft erhalte ich diese Art von Schreiben?

Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhältst du auch jährlich eine Information gemäß §123a Abs 1 GWG über die Möglichkeit eines Wechsels und Hinweis auf den Tarifkalkulator.

Welchen Nutzen habe ich von diesem Schreiben?

Du wirst rechtzeitig vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzen oder nach Ablauf deiner Preisgarantie mit dem vertraglich festgelegten Tarif „Optima Gas12+“ fortfährst.

Welche Tarife im Erdgassegment sind betroffen?

Der Gastarif „Optima12 Unabhängig“ und der Gastarif „Optima12 Unabhängig 2.0“ sind betroffen.

Wann endet meine Bindung und wann endet meine Preisgarantie?

Deine Bindung im Gastarif „Optima12 Unabhängig“ oder „Optima12 Unabhängig 2.0“ endet mit 31. März 2024 (unabhängig davon, wann du deine Verträge abgeschlossen hast). Deine Preisgarantie läuft ab Vertragsabschluss 12 Monate – Details findest du in deinem zugesandten, persönlichen Schreiben.

Was beinhaltet die Variante 1 „Nichts tun“?

Diese Variante umfasst folgendes:

• Wenn du nichts tust, wird der Preis (Verbrauchspreis und Grundpreis) am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (das Ende deiner Preisgarantien entnimmst du deinem persönlichen Schreiben) und sodann alle 12 Monate gemäß der Preisgleitklausel des Tarifs „Optima Gas 12+“ angepasst. Die Preise sind zum jeweiligen Quartalsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich. 

• 12 Monate Preisgarantie 

• Ohne Bindung 

• 1 Bonuspunkt pro 50 kWh Erdgas

Was beinhaltet die Variante 2 „Wechseln“?

Der neue Gastarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ bietet Ihnen: 

• 12 Monate Preisgarantie 

• 12 Monate Bindung 

• 1 Bonuspunkt pro 50 kWh Erdgas

Wie hoch ist der Verbrauchs- und Grundpreis beim neuen Gastarif Gas „Optima12 Unabhängig+ 3.0“?

Verbrauchspreis                                                                                       netto/kWh                brutto/kWh 

exkl. Digitalisierungsrabatt:                                                                       6,00 ct                         7,20 ct 

inkl. Digitalisierungsrabatt:                                                                        5,70 ct                          6,84 ct 

Grundpreis 3,33 € netto / 4,00 € brutto pro Monat

Was sind die Voraussetzungen, um den Digitalisierungsrabatt zu erhalten?

Es ist eine Anmeldung im Online Kundenportal sowie die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, zur E-Rechnung und zur SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) notwendig.

Beinhalten die Tarife die Bonuswelt?

Ja, beide Tarife beinhalten die Bonuswelt, pro 50 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.

Wie erfolgt der Tarifwechsel?

Der Tarifwechsel kann über den QR-Code oder unsere Website im Online Kundenportal meine.burgenlandenergie.at erfolgen. Du kannst ab Erhalt des Briefes den Tarifwechsel im Online Kundenportal durchführen, der Wechsel ist ab 1. April 2024 gültig. Nach Aktivierung des Tarifes erhältst du eine Bestätigung zugeschickt.

Welche Tarife können in den Gastarif „Optima12 Unabhängig 3.0“ wechseln?

Ab Erhalt der Schreiben können Kund:innen mit den Tarifen „Optima12 Unabhängig“ und „Optima12 Unabhängig 2.0“ den Tarifwechsel durchführen – der tatsächliche Tarifwechsel erfolgt mit Ende der Bindungsfrist ab 1. April 2024. Ab 1. April 2024 können alle Kund:innen im Privatsegment in den Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ wechseln, auch mit vertraglicher Bindung.

Was passiert nach Ende der Preisgarantie?

Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Strompreis nach der Preisgleitklausel „Optima Aktiv+“. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 3.0) entnehmen.

Wie ist die Vorgangsweise bei Pensionist:innen, die keine Möglichkeit haben einen Tarifwechsel online durchzuführen?

Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in deinem Bezirk durchführen.

Preisanpassung 1.1.2024

Wann genau erfolgte die Preisanpassung und was bedeutet sie für mich?

Ab dem 1.1.2024 wurden die Preise (Verbrauchs- und Grundpreise) für Strom und Gas indexbasiert angepasst. Die gute Nachricht: Die Verbrauchspreise für Strom und Gas sanken per 1.1.2024.

 

Die Verbrauchspreise wurden gemäß der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bzw. Gaspreisindex (ÖGPI) der österreichischen Energieagentur angepasst, die Grundpreise für Strom und Gas gemäß der Entwicklung des Verbrauchspreisindex 2015 (VPI) der Statistik Austria.

Welche Strom- und Gastarife wurden angepasst?

Folgende Stromtarife* wurden angepasst:

  • Optima Basis
  • Optima Komfort
  • Optima Premium
  • Optima Wärme (Einzel- und Zusatztarif)
  • Optima Plus (Einzel- und Zusatztarif)

 

Folgende Gastarife* wurden angepasst: 

  • Optima Basis
  • Optima Komfort

 

* Hinweis: Es handelt sich hierbei um Alttarife, die nicht mehr neu abgeschlossen werden können.

Wie kamen die neuen Preise ab 1.1.2024 zustande?

Die Preise per 1.1.2024 ermittelten sich gemäß Punkt V.3. der Allgemeinen Lieferbedingungen wie folgt:

  • Die neuen Verbrauchspreise Strom ermitteln sich auf Basis der Veränderung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) von Dezember 2022 mit Wert 649,10 auf 285,94 für Dezember 2023. Der ÖSPI wird veröffentlicht unter https://www.energyagency.at/fakten-service/energiepreise/strompreisindex.html.
  • Die neuen Verbrauchspreise Gas ermitteln sich auf Basis der Veränderung des Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI 2019 Monatswerte, „MA* – 12 Monate“) von November 2022 mit Wert 572,35 auf 301,49 für November 2023. Der ÖGPI wird veröffentlicht unter https://www.energyagency.at/fakten-service/energiepreise/gaspreisindex.html.
  • Die neuen Grundpreise Strom und Gas ermitteln sich auf Basis der Veränderung des österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 von September 2022 mit Wert 123,90 auf 131,40 für September 2023.
Werden die Teilbeträge angepasst?

Nachdem 2023 der ÖSPI bzw. ÖGPI in Folge der historischen Energiekrise angestiegen ist, haben die Energiepreise auf den europäischen Großhandelsmärkten u.a. aufgrund des Rückgangs der Energienachfrage wieder etwas nachgegeben. Das bedeutet, dass auch der ÖSPI bzw. ÖGPI und damit dein Verbrauchspreis per 1.1.2024 sanken.

 

Die Teilbeträge wurden in Abhängigkeit deines Verbrauchs und des neuen Preises im Laufe des Jänners geprüft und bei Bedarf automatisch angepasst. Sollte dein Teilbetrag angepasst werden, informieren wir dich in einem separaten Schreiben über die neue Höhe und berücksichtigen diese ab Fälligkeit deiner nächstmöglich anzupassenden Vorschreibung.

Wie errechnet sich der Teilbetrag?

Die Teilbeträge werden anhand mehrerer Kriterien geprüft. Als Basis werden die aktuellen Tarife sowie dein Verbrauchswert deiner letzten Jahresrechnung herangezogen.

 

Bei der Kalkulation der Teilbeträge wird im Falle eines Stromliefervertrags die Stromkostenbremse des Bundes automatisch berücksichtigt.

 

Falls du auch Wärme von uns beziehst, kommt entsprechend deines Netto-Haushaltseinkommens der Wärmepreisdeckel des Landes Burgenland zur Anwendung. Dieser kann von uns nicht automatisch bei der Teilbetragsrechnung berücksichtigt werden. Beantrage den Wärmepreisdeckel bitte online (mittels Austria ID) oder über deine Gemeinde. 

Wann wurden die Preise zuletzt angepasst?

Die letzte Preisanpassung für Strom und Gas wurde am 1.1.2023 vorgenommen.

Wird der Einspeisetarif ebenfalls angepasst?

Der Einspeisetarif „Ökostrom Burgenland“ Marktpreis, der von Juli 2020 bis Juli 2023 vergeben wurde, passt sich jährlich am 1. Jänner an.

Wo finde ich Informationen zur Bonuswelt?

Alle Informationen zur Bonuswelt, wie beispielsweise den Bonuspunkten und Bonusleistungen, findest du HIER.

Welche Maßnahmen bietet das Land Burgenland bzw. der Bund?

Wärmepreisdeckel:

Das Land Burgenland ermöglicht weiterhin eine einkommensgestaffelte Preisentlastung über einen Wärmepreisdeckel für private Haushalte. Die entsprechenden Informationen bzgl. Antragsmöglichkeiten können auf der Website der burgenländischen Landesregierung entnommen werden.

 

Stromkostenbremse:

Die österreichische Stromkostenbremse greift bis Ende 2024 (gemäß Stromkostenzuschussgesetz).

 

Weitere Informationen zu Wärmepreisdeckel und zur Stromkostenbremse findest du weiter unten in den FAQs.

Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns gerne unter unserem kostenlosen Kundentelefon 0800 888 9000, online über unser Kontaktformular oder besuche uns in einem unserer Kundencenter.

Wärmepreisdeckel und Stromkostenbremse

Heizen mit Strom oder Wärmepumpe. Greift hier der Wärmepreisdeckel des Landes?

Der Wärmepreisdeckel des Landes gilt für alle Heizarten, auch für das Heizen mit Strom oder Wärmepumpe.

 

Wichtig zu wissen: Die Höhe des Wärmepreisdeckels ist von der Höhe des Netto-Haushaltseinkommens (bis max. 63.000 Euro) und der Höhe der Wärmekosten (Heizkosten) abhängig. Die Förderhöhe kann max. 2.000 Euro betragen. Weitere Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du HIER.

 

Variante 1 - Du hast zwei Zähler:

  • Zähler „Lichtstrom“: Hier greift die Stromkostenbremse bis 2.900 kWh (10 Cent/kWh bis 2.900 kWh pro Jahr).
  • Zähler „Heizen“: Hier greift der Wärmepreisdeckel des Landes.

Variante 2 - Du hast einen Zähler:

  • Bis zu einem Stromverbrauch von 2.900 kWh greift die Stromkostenbremse des Bundes.
  • Für den Stromverbrauch darüber hinaus kann der Wärmepreisdeckel des Landes beantragt werden.
Wo finde ich Informationen zum Wärmepreisdeckel?

Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.

 

Alle Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du HIER oder über die Land Burgenland Infohotline unter +43 57 600 1060.

Wo und wie lange kann ich den Wärmepreisdeckel beantragen?

Der Wärmepreisdeckel für Privathaushalte kann für das Jahr 2023 bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden. Ein Antrag zum Wärmepreisdeckel 2024 kann frühestens ab Jänner 2024 gestellt werden.

 

Die Beantragung kann per Online-Antrag (mit Austria ID) oder über deine Gemeinde erfolgen. Hier findest du den Förderantrag zum Download. Dieser liegt auch auf den Gemeindeämtern auf und kann nur auf den Gemeinden eingereicht werden.

Was ist die Stromkostenbremse und wie funktioniert sie? Muss ich als Kund:in etwas machen?

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes und hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu subventionieren. Sie gilt seit 1. Dezember 2022 und endet Ende 2024.

 

Der Strompreis wird durch den Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent/kWh netto verrechnet und wird automatisch abgezogen. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent Nettoenergiepreis pro kWh. Pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.

 

Der darüberhinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif du hast. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.

 

Die Unterstützung durch die Stromkostenbremse wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. 

 

Was bedeutet das für dich? Du musst keinen eigenen Antrag stellen, sondern der Abzug erfolgt automatisch. Weitere Informationen zur Stromkostenbremse findest du HIER

Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss und wie hoch ist er?

Der Stromkostenergänzungszuschuss wird jenen Haushalten gewährt, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind. Damit werden jene Haushalte entlastet, die auf Grund ihrer Größe höhere Stromrechnungen zahlen müssen. Beim Stromkostenergänzungszuschuss zählt die vierte und jede weitere Person mit. Die Stromkosten für drei Personen werden durch die Förderung für das Grundkontingent der Stromkostenbremse berücksichtigt. 

 

Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein vom tatsächlichen Stromverbrauch unabhängiger Fixbetrag, der für drei Tranchen auf der Jahresabrechnung berücksichtigt wird. Es werden nur Personen berücksichtigt, die dort zum jeweiligen Stichtag ihren Hauptwohnsitz haben.

 

  • Tranche 1: Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 einmalig 61,25 Euro pro Person - Stichtag 1. Februar 2023
  • Tranche 2: Für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 einmalig 52,50 Euro pro Person - Stichtag 1. Juli 2023
  • Tranche 3: Für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 einmalig 52,50 Euro pro Person - Stichtag 1. Jänner 2024

 

Wichtig: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkosten­ergänzungszuschusses automatisch! Du musst keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Weitere Informationen findest du HIER.

Welche Identifikations- sowie Prüfnummer muss ich angeben, um den Stromkostenergänzungszuschuss beantragen zu können?
  • Identifikationsnummer: AT009001 
  • Prüfnummer: 9001
Hintergrund-Wissen

Wie setzt sich der Strom- bzw. Gaspreis zusammen?

Der Strompreis bzw. Gaspreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:

  • Der Energiepreis ist der Preis, den du pro Kilowattstunde und Grundgebühr an die Burgenland Energie bezahlst.
  • Der Netzpreis (für den Stromtransport bis zu dir nach Hause) wird von der Aufsichtsbehörde E-Control unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt.
  • Steuern und Abgaben sind Beiträge und Pauschalen, die du durch einen mäßigeren Strom- bzw. Gasverbrauch senken kannst.

Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.

Wie entsteht der Strom- bzw. Gaspreis?

Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten.

  • Der Strompreis wird an nationalen und internationalen Strombörsen gebildet. Auch die meisten erneuerbaren Energien werden an der Börse ermittelt. Somit werden die Preise für Strom von Angebot und Nachfrage bestimmt.
  • Ähnlich wie beim Strom werden auch die Gaspreise auf dem Rohstoffmarkt gehandelt. Sie unterliegen den gleichen Schwankungen wie jenen am Aktienmarkt.

Wie entwickeln sich die Preise aktuell?

Im Jahr 2023 sind die Strom- und Gaspreise in Folge einer historischen Energiekrise enorm angestiegen. Diese wurde ausgelöst durch den noch nie dagewesenen Energiepreisanstieg aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine in Kombination mit dem Einbruch der europäischen Stromproduktion.

 

Mittlerweile hat sich die Lage auf den europäischen Großhandelsmärkten etwas beruhigt und die Energiepreise sind u.a. aufgrund des Rückgangs der Energienachfrage wieder etwas gesunken.

Warum muss Burgenland Energie den Strombedarf über den Strommarkt decken, trotz 50 % Eigenerzeugung aus Sonnen- und Windkraft?

 

Die erzeugte Energiemenge muss zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde der im Moment verbrauchten Energie entsprechen. Da Strom noch nicht in großen Mengen gespeichert werden kann, können wir aus unserer eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Versorgungssicherheit im Burgenland nicht gewährleisten. 

 

Sprich: Wenn keine Sonne scheint und der Wind nicht weht, müssen wir Energie am Beschaffungsmarkt zukaufen, um den Energiebedarf im Burgenland decken zu können.

 

Wenn erneuerbare Energien nicht ausreichen, kommen nach und nach Kraftwerke zum Einsatz – vor allem Gaskraftwerke. Diese sind derzeit wesentlich teurer. Und somit steigt der Strompreis, denn diese Kraftwerke sind preissetzend (Merit-Order-Prinzip).

 

Deshalb ist es notwendig, erneuerbare Energiequellen rasch auszubauen. Denn jede Photovoltaik-Anlage und jedes Windrad macht uns unabhängiger von Erdgas und senkt die Energiepreise.

Das Merit-Order-Prinzip.

 

DAS TEUERSTE KRAFTWERK BESTIMMT DEN STROMPREIS.

 

Warum ist Strom aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft gleich teuer wie Energie, die in Gaskraftwerken produziert wird? Das hat mit dem Merit-Order-Prinzip zu tun.

 

Strom ist keine Ware wie jede andere. Angebot und Nachfrage müssen zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde gleich hoch sein. Sprich: Damit die Netzfrequenz von 50 Hertz aufrechterhalten werden kann, muss zu jedem Zeitpunkt genauso viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. Bereits durch kleine Frequenzänderungen können sensible elektronische Geräte beschädigt werden. Kommt es zu einem größeren Frequenzabfall, weil zu wenig Strom im Netz ist, kann es zu großflächigen Stromausfällen (Blackouts) kommen. Dasselbe gilt, wenn zu viel Strom auf zu wenig Nachfrage trifft.

 

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde das Merit-Order-Prinzip eingeführt. Dieses Modell wird bereits seit der Liberalisierung der Strommärkte vor 25 Jahren angewendet. Das heißt, der Strompreis orientiert sich am teuersten nachgefragten Kraftwerk. Aber warum ist das so?

 

Merit-Order-Prinzip ist ein Mechanismus zur Preisbestimmung

 

Stromanbieter müssen eine bestimmte Nachfrage ihrer Stromkund:innen erfüllen. Sie kaufen zuerst Strom vom billigsten Erzeuger. Das sind in der Regel Erzeuger von erneuerbarer Energie, z. B. Sonne, Wasser- oder Windkraft. Danach kaufen sie vom nächstbilligeren Erzeuger und so weiter, bis die Nachfrage gedeckt ist. Das letzte Kraftwerk, von dem Strom gekauft wird, ist also das teuerste in der Reihe. Und nach diesem richtet sich der Preis für den gesamten Strom auf dem Markt.

Kurz gesagt: Das zuletzt eingespeiste Kraftwerk ist in Österreich in der Regel ein Gaskraftwerk. Wenn der Gaspreis steigt, steigt somit auch der Preis für Strom, selbst der der z. B. durch Windkraft oder Sonnenkraft erzeugt wird. Bedeutet aber umgekehrt auch: Wenn der Gaspreis sinkt, sinkt auch der Strompreis.

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