Wenn du noch keinen “Unabhängig"-Tarif hast, kannst du ab 1. April 2024 online in den neuen Strom- und Gastarif “Optima12 Unabhängig+ 3.0” wechseln.
Solltest du Fragen bezüglich Stromtarif oder Gastarif haben, haben wir FAQs für dich zusammengestellt.
Wenn du einen der beiden bestehenden Strom- oder Gastarife “Optima12 Unabhängig” und “Optima12 Unabhängig 2.0” bei uns hast, haben wir dir einen Brief mit QR Code zugesandt. Mit diesem gelangst du auf eine Landingpage und kannst den Tarifswechsel auf “Optima12 Unabhängig+ 3.0” (Strom und Gas) bereits jetzt vornehmen. Der Tarif ist ab 1. April 2024 gültig.
Solltest du Fragen bezüglich Stromtarif oder Gastarif haben, haben wir FAQs für dich zusammengestellt.
Wie entsteht der Strompreis? Was bedeutet das für dich? Aktuelle Preisentwicklungen und die Anpassung der Teilbeträge – damit sind viele Fragen verbunden.
Wir erklären dir die Hintergründe und haben die wichtigsten Antworten für dich in den FAQs.
FRAGEN & ANTWORTEN
Verbrauchspreis: 15,68 ct/kWh netto | 18,82 ct/kWh brutto
Mit Digitalisierungsrabatt*: 14,90 ct/kWh netto | 17,88 ct/kWh brutto
* Rabattierter Verbrauchspreis: Stimmst du dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu, sicherst du dir einen Digitalisierungsrabatt. Mit Rabatt entspricht der Verbrauchspreis 14,90 ct/kWh netto bzw. 17,88 ct/kWh brutto. Der Rabatt wird bei deiner Rechnung berücksichtigt.
Grundpreis: 4,99 Euro/Monat netto | 5,99 Euro/Monat brutto
Der Tarif gilt für alle Bestands- und Neukund:innen.
Ein Wechsel von Bestandstarifen mit Bindung der Burgenland Energie in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist für Privatkund:innen möglich. Solltest du eine Bindung bei einem anderen Anbieter haben, setze dich bitte mit diesem in Verbindung.
Der Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist ab 1. April 2024 gültig.
Die Bindung läuft 12 Monate.
Die Preisgarantie beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss.
Nach Ablauf der 12 Monate bildet sich dein neuer Preis, nach der Preisgleitklausel des Tarifes Strom Optima Aktiv+ mit monatlicher Anpassung.
Ja, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Ja, ab 1. April 2024 kannst du dich zum neuen günstigeren Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0. online anmelden.
Bei einem Tarifwechsel vom Tarif Premium in den Tarif Optima12 Unabhängig+3.0 halbiert sich der Wert der Bonuspunkte von 10 auf 5 Cent pro Bonuspunkt. Bei einem Wechsel von den anderen Tarifen bleibt die Wertigkeit bestehen (5 Cent).
Der Wechsel in den Optima12 Unabhängig+ 3.0 hat keine Auswirkung auf deinen bestehenden Einspeisetarif.
FRAGEN & ANTWORTEN
Der Tarifwechsel erfolgt frühestens per 1. April 2024.
Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.
Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt.
Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.
Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.
Ja, du musst nur noch ab 1. April online im Kundenportal in den neuen Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.
Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.
Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.
Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.
Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.
FRAGEN & ANTWORTEN
Verbrauchspreis: 6,00 ct/kWh netto | 7,20 ct/kWh brutto
Mit Digitalisierungsrabatt*: 5,70 ct/kWh netto | 6,84 ct/kWh brutto
* Rabattierter Verbrauchspreis: Stimmst du dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu, sicherst du dir einen Digitalisierungsrabatt. Mit Rabatt entspricht der Verbrauchspreis 5,70 ct/kWh netto bzw. 6,84 ct/kWh brutto. Der Rabatt wird bei deiner Rechnung berücksichtigt.
Grundpreis: 3,33 Euro/Monat netto | 4,00 Euro/Monat brutto
Der Tarif gilt für alle Bestands- und Neukund:innen.
Ein Wechsel von Bestandstarifen mit Bindung der Burgenland Energie in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist für Privatkund:innen möglich. Solltest du eine Bindung bei einem anderen Anbieter haben, setze dich bitte mit diesem in Verbindung.
Der Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 gilt ab 1. April 2024.
Die Bindung beträgt 12 Monate.
Die Preisgarantie beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss.
Nach Ablauf der 12 Monate bildet sich dein neuer Preis, nach der Preisgleitklausel des Tarifes Gas Optima Aktiv+ mit monatlicher Anpassung.
Ja, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Du benötigst eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen, registrieren bzw. anmelden. Damit du dir den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.
Ja, der Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 bietet Bonuspunkte und Bonusleistungen an. Der Babybonus ist auch in diesem Tarif einlösbar.
FRAGEN & ANTWORTEN
Der Tarifwechsel erfolgt frühestens per 1. April 2024.
Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.
Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt.
Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.
Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.
Ja, du musst nur noch ab 1. April 2024 online im Kundenportal in den neuen Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.
Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.
Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.
Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.
Ja, das ist möglich.
Mit dem Umstieg in den Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.
FRAGEN & ANTWORTEN
Gemäß § 76a ElWOG sind Kund:Innen vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende zu informieren und ihr aktueller Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für dich kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. § 76a Abs 3 ElWOG“) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote an.
Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhältst du auch jährlich eine Information gemäß §76a Abs 1 ElWOG über die Möglichkeit eines Wechsels und Hinweis auf den Tarifkalkulator.
Du wirst rechtzeitig vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzen oder nach Ablauf deiner Preisgarantie mit dem vertraglich festgelegten Tarif „Optima12+“ fortfährst.
Der Stromtarif „Optima12 Unabhängig“ und der Stromtarif „Optima12 Unabhängig 2.0“ sind betroffen.
Deine Bindung im Stromtarif „Optima12 Unabhängig“ oder „Optima12 Unabhängig 2.0“ endet mit 31. März 2024 (unabhängig davon, wann du deine Verträge abgeschlossen hast). Deine Preisgarantie läuft ab Vertragsabschluss 12 Monate – Details findest du in deinem zugesandten, persönlichen Schreiben.
Diese Variante umfasst folgendes:
• Wenn du nichts tust, wird der Preis (Verbrauchspreis und Grundpreis) am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (das Ende deiner Preisgarantien entnimmst du deinem persönlichen Schreiben) und sodann alle 12 Monate gemäß der Preisgleitklausel des Tarifs „Optima12+“ angepasst. Die Preise sind zum jeweiligen Quartalsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich.
• 12 Monate Preisgarantie
• Ohne Bindung
• 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
Der neue Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ bietet Ihnen:
• 12 Monate Preisgarantie
• 12 Monate Bindung
• 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
• Beim Tarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ gibt es keinen separaten Zusatztarif für Heizungszähler. Du kannst mit deinem zusätzlichen Wärmezähler auch auf diesen Tarif wechseln, hierbei entfällt der Grundpreis.
Verbrauchspreis netto/kWh brutto/kWh
exkl. Digitalisierungsrabatt: 15,68 ct 18,82 ct
inkl. Digitalisierungsrabatt: 14,90 ct 17,88 ct
Grundpreis: 4,99 € netto / 5,99 € brutto pro Monat
Es ist eine Anmeldung im Online Kundenportal sowie die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, zur E-Rechnung und zur SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) notwendig.
Ja, beide Tarife beinhalten die Bonuswelt, pro 10 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.
Du kannst ab Erhalt des Briefes den Tarifwechsel im Online Kundenportal durchführen (Einstieg direkt über den angedruckten QR-Code oder über meine.burgenlandenergie.at). Der Wechsel ist ab dem 1. April 2024 gültig. Nach Aktivierung des Tarifes wird Ihnen eine Bestätigung zugesandt.
Ab Erhalt der Schreiben können Kund:innen mit den Tarifen „Optima12 Unabhängig“ und „Optima12 Unabhängig 2.0“ den Tarifwechsel durchführen – der tatsächliche Tarifwechsel erfolgt mit Ende der Bindungsfrist ab 1. April 2024. Ab 1. April 2024 können alle Kund:innen im Privatsegment in den Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ wechseln, auch mit vertraglicher Bindung.
Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Strompreis nach der Preisgleitklausel „Optima Aktiv+“. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 3.0) entnehmen.
Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in Ihrem Bezirk durchführen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Gemäß §123a GWG sind Kund:Innen vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende zu informieren und ihr aktueller Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für dich kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. §123a Abs 3 GWG) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote an.
Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhältst du auch jährlich eine Information gemäß §123a Abs 1 GWG über die Möglichkeit eines Wechsels und Hinweis auf den Tarifkalkulator.
Du wirst rechtzeitig vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzen oder nach Ablauf deiner Preisgarantie mit dem vertraglich festgelegten Tarif „Optima Gas12+“ fortfährst.
Der Gastarif „Optima12 Unabhängig“ und der Gastarif „Optima12 Unabhängig 2.0“ sind betroffen.
Deine Bindung im Gastarif „Optima12 Unabhängig“ oder „Optima12 Unabhängig 2.0“ endet mit 31. März 2024 (unabhängig davon, wann du deine Verträge abgeschlossen hast). Deine Preisgarantie läuft ab Vertragsabschluss 12 Monate – Details findest du in deinem zugesandten, persönlichen Schreiben.
Diese Variante umfasst folgendes:
• Wenn du nichts tust, wird der Preis (Verbrauchspreis und Grundpreis) am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (das Ende deiner Preisgarantien entnimmst du deinem persönlichen Schreiben) und sodann alle 12 Monate gemäß der Preisgleitklausel des Tarifs „Optima Gas 12+“ angepasst. Die Preise sind zum jeweiligen Quartalsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich.
• 12 Monate Preisgarantie
• Ohne Bindung
• 1 Bonuspunkt pro 50 kWh Erdgas
Der neue Gastarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ bietet Ihnen:
• 12 Monate Preisgarantie
• 12 Monate Bindung
• 1 Bonuspunkt pro 50 kWh Erdgas
Verbrauchspreis netto/kWh brutto/kWh
exkl. Digitalisierungsrabatt: 6,00 ct 7,20 ct
inkl. Digitalisierungsrabatt: 5,70 ct 6,84 ct
Grundpreis 3,33 € netto / 4,00 € brutto pro Monat
Es ist eine Anmeldung im Online Kundenportal sowie die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, zur E-Rechnung und zur SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) notwendig.
Ja, beide Tarife beinhalten die Bonuswelt, pro 50 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.
Der Tarifwechsel kann über den QR-Code oder unsere Website im Online Kundenportal meine.burgenlandenergie.at erfolgen. Du kannst ab Erhalt des Briefes den Tarifwechsel im Online Kundenportal durchführen, der Wechsel ist ab 1. April 2024 gültig. Nach Aktivierung des Tarifes erhältst du eine Bestätigung zugeschickt.
Ab Erhalt der Schreiben können Kund:innen mit den Tarifen „Optima12 Unabhängig“ und „Optima12 Unabhängig 2.0“ den Tarifwechsel durchführen – der tatsächliche Tarifwechsel erfolgt mit Ende der Bindungsfrist ab 1. April 2024. Ab 1. April 2024 können alle Kund:innen im Privatsegment in den Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ wechseln, auch mit vertraglicher Bindung.
Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Strompreis nach der Preisgleitklausel „Optima Aktiv+“. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 3.0) entnehmen.
Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in deinem Bezirk durchführen.
Ab dem 1.1.2024 wurden die Preise (Verbrauchs- und Grundpreise) für Strom und Gas indexbasiert angepasst. Die gute Nachricht: Die Verbrauchspreise für Strom und Gas sanken per 1.1.2024.
Die Verbrauchspreise wurden gemäß der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bzw. Gaspreisindex (ÖGPI) der österreichischen Energieagentur angepasst, die Grundpreise für Strom und Gas gemäß der Entwicklung des Verbrauchspreisindex 2015 (VPI) der Statistik Austria.
Folgende Stromtarife* wurden angepasst:
Folgende Gastarife* wurden angepasst:
* Hinweis: Es handelt sich hierbei um Alttarife, die nicht mehr neu abgeschlossen werden können.
Die Preise per 1.1.2024 ermittelten sich gemäß Punkt V.3. der Allgemeinen Lieferbedingungen wie folgt:
Nachdem 2023 der ÖSPI bzw. ÖGPI in Folge der historischen Energiekrise angestiegen ist, haben die Energiepreise auf den europäischen Großhandelsmärkten u.a. aufgrund des Rückgangs der Energienachfrage wieder etwas nachgegeben. Das bedeutet, dass auch der ÖSPI bzw. ÖGPI und damit dein Verbrauchspreis per 1.1.2024 sanken.
Die Teilbeträge wurden in Abhängigkeit deines Verbrauchs und des neuen Preises im Laufe des Jänners geprüft und bei Bedarf automatisch angepasst. Sollte dein Teilbetrag angepasst werden, informieren wir dich in einem separaten Schreiben über die neue Höhe und berücksichtigen diese ab Fälligkeit deiner nächstmöglich anzupassenden Vorschreibung.
Die Teilbeträge werden anhand mehrerer Kriterien geprüft. Als Basis werden die aktuellen Tarife sowie dein Verbrauchswert deiner letzten Jahresrechnung herangezogen.
Bei der Kalkulation der Teilbeträge wird im Falle eines Stromliefervertrags die Stromkostenbremse des Bundes automatisch berücksichtigt.
Falls du auch Wärme von uns beziehst, kommt entsprechend deines Netto-Haushaltseinkommens der Wärmepreisdeckel des Landes Burgenland zur Anwendung. Dieser kann von uns nicht automatisch bei der Teilbetragsrechnung berücksichtigt werden. Beantrage den Wärmepreisdeckel bitte online (mittels Austria ID) oder über deine Gemeinde.
Die letzte Preisanpassung für Strom und Gas wurde am 1.1.2023 vorgenommen.
Der Einspeisetarif „Ökostrom Burgenland“ Marktpreis, der von Juli 2020 bis Juli 2023 vergeben wurde, passt sich jährlich am 1. Jänner an.
Alle Informationen zur Bonuswelt, wie beispielsweise den Bonuspunkten und Bonusleistungen, findest du HIER.
Wärmepreisdeckel:
Das Land Burgenland ermöglicht weiterhin eine einkommensgestaffelte Preisentlastung über einen Wärmepreisdeckel für private Haushalte. Die entsprechenden Informationen bzgl. Antragsmöglichkeiten können auf der Website der burgenländischen Landesregierung entnommen werden.
Stromkostenbremse:
Die österreichische Stromkostenbremse greift bis Ende 2024 (gemäß Stromkostenzuschussgesetz).
Weitere Informationen zu Wärmepreisdeckel und zur Stromkostenbremse findest du weiter unten in den FAQs.
Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns gerne unter unserem kostenlosen Kundentelefon 0800 888 9000, online über unser Kontaktformular oder besuche uns in einem unserer Kundencenter.
Der Wärmepreisdeckel des Landes gilt für alle Heizarten, auch für das Heizen mit Strom oder Wärmepumpe.
Wichtig zu wissen: Die Höhe des Wärmepreisdeckels ist von der Höhe des Netto-Haushaltseinkommens (bis max. 63.000 Euro) und der Höhe der Wärmekosten (Heizkosten) abhängig. Die Förderhöhe kann max. 2.000 Euro betragen. Weitere Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du HIER.
Variante 1 - Du hast zwei Zähler:
Variante 2 - Du hast einen Zähler:
Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.
Alle Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du HIER oder über die Land Burgenland Infohotline unter +43 57 600 1060.
Der Wärmepreisdeckel für Privathaushalte kann für das Jahr 2023 bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden. Ein Antrag zum Wärmepreisdeckel 2024 kann frühestens ab Jänner 2024 gestellt werden.
Die Beantragung kann per Online-Antrag (mit Austria ID) oder über deine Gemeinde erfolgen. Hier findest du den Förderantrag zum Download. Dieser liegt auch auf den Gemeindeämtern auf und kann nur auf den Gemeinden eingereicht werden.
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes und hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu subventionieren. Sie gilt seit 1. Dezember 2022 und endet Ende 2024.
Der Strompreis wird durch den Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent/kWh netto verrechnet und wird automatisch abgezogen. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent Nettoenergiepreis pro kWh. Pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.
Der darüberhinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif du hast. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.
Die Unterstützung durch die Stromkostenbremse wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen.
Was bedeutet das für dich? Du musst keinen eigenen Antrag stellen, sondern der Abzug erfolgt automatisch. Weitere Informationen zur Stromkostenbremse findest du HIER.
Der Stromkostenergänzungszuschuss wird jenen Haushalten gewährt, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind. Damit werden jene Haushalte entlastet, die auf Grund ihrer Größe höhere Stromrechnungen zahlen müssen. Beim Stromkostenergänzungszuschuss zählt die vierte und jede weitere Person mit. Die Stromkosten für drei Personen werden durch die Förderung für das Grundkontingent der Stromkostenbremse berücksichtigt.
Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein vom tatsächlichen Stromverbrauch unabhängiger Fixbetrag, der für drei Tranchen auf der Jahresabrechnung berücksichtigt wird. Es werden nur Personen berücksichtigt, die dort zum jeweiligen Stichtag ihren Hauptwohnsitz haben.
Wichtig: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Du musst keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Weitere Informationen findest du HIER.
Der Strompreis bzw. Gaspreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:
Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.
Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten.
Im Jahr 2023 sind die Strom- und Gaspreise in Folge einer historischen Energiekrise enorm angestiegen. Diese wurde ausgelöst durch den noch nie dagewesenen Energiepreisanstieg aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine in Kombination mit dem Einbruch der europäischen Stromproduktion.
Mittlerweile hat sich die Lage auf den europäischen Großhandelsmärkten etwas beruhigt und die Energiepreise sind u.a. aufgrund des Rückgangs der Energienachfrage wieder etwas gesunken.
Die erzeugte Energiemenge muss zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde der im Moment verbrauchten Energie entsprechen. Da Strom noch nicht in großen Mengen gespeichert werden kann, können wir aus unserer eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Versorgungssicherheit im Burgenland nicht gewährleisten.
Sprich: Wenn keine Sonne scheint und der Wind nicht weht, müssen wir Energie am Beschaffungsmarkt zukaufen, um den Energiebedarf im Burgenland decken zu können.
Wenn erneuerbare Energien nicht ausreichen, kommen nach und nach Kraftwerke zum Einsatz – vor allem Gaskraftwerke. Diese sind derzeit wesentlich teurer. Und somit steigt der Strompreis, denn diese Kraftwerke sind preissetzend (Merit-Order-Prinzip).
Deshalb ist es notwendig, erneuerbare Energiequellen rasch auszubauen. Denn jede Photovoltaik-Anlage und jedes Windrad macht uns unabhängiger von Erdgas und senkt die Energiepreise.
Warum ist Strom aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft gleich teuer wie Energie, die in Gaskraftwerken produziert wird? Das hat mit dem Merit-Order-Prinzip zu tun.
Strom ist keine Ware wie jede andere. Angebot und Nachfrage müssen zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde gleich hoch sein. Sprich: Damit die Netzfrequenz von 50 Hertz aufrechterhalten werden kann, muss zu jedem Zeitpunkt genauso viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. Bereits durch kleine Frequenzänderungen können sensible elektronische Geräte beschädigt werden. Kommt es zu einem größeren Frequenzabfall, weil zu wenig Strom im Netz ist, kann es zu großflächigen Stromausfällen (Blackouts) kommen. Dasselbe gilt, wenn zu viel Strom auf zu wenig Nachfrage trifft.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde das Merit-Order-Prinzip eingeführt. Dieses Modell wird bereits seit der Liberalisierung der Strommärkte vor 25 Jahren angewendet. Das heißt, der Strompreis orientiert sich am teuersten nachgefragten Kraftwerk. Aber warum ist das so?
Stromanbieter müssen eine bestimmte Nachfrage ihrer Stromkund:innen erfüllen. Sie kaufen zuerst Strom vom billigsten Erzeuger. Das sind in der Regel Erzeuger von erneuerbarer Energie, z. B. Sonne, Wasser- oder Windkraft. Danach kaufen sie vom nächstbilligeren Erzeuger und so weiter, bis die Nachfrage gedeckt ist. Das letzte Kraftwerk, von dem Strom gekauft wird, ist also das teuerste in der Reihe. Und nach diesem richtet sich der Preis für den gesamten Strom auf dem Markt.
Kurz gesagt: Das zuletzt eingespeiste Kraftwerk ist in Österreich in der Regel ein Gaskraftwerk. Wenn der Gaspreis steigt, steigt somit auch der Preis für Strom, selbst der der z. B. durch Windkraft oder Sonnenkraft erzeugt wird. Bedeutet aber umgekehrt auch: Wenn der Gaspreis sinkt, sinkt auch der Strompreis.
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