Pflichtmeldungen
AKTUELLE VERFÜGBARKEIT DER ERZEUGUNGSANLAGEN.
Die Europäische Union hat unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes erlassen, die am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. Gemäß Art. 4 Abs. 1 dieser EU-Verordnung (REMIT) gibt BE Vertrieb GmbH & Co KG „Informationen in Bezug auf Anlagen, die sich im Eigentum der Burgenland Energie oder eines ihrer verbundenen Unternehmen befinden, effektiv und rechtzeitig bekannt.“ An dieser Stelle werden Informationen veröffentlicht, die die geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeiten von Anlagen zur Erzeugung von Strom dokumentieren.
Nachfolgend findest du die aktuellen Nichtbeanspruchbarkeiten von mindestens 50 MW. Diese werden für die Burgenland Energie Kraftwerke angeführt, sofern sie die letzten 7 Tage oder die folgenden 7 Tage betreffen.