Gemäß § 76a ElWOG sind Kund:Innen vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende zu informieren und ihr aktueller Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für Sie kostengünstiger ist, weisen wir Sie darauf hin („Hinweis gem. § 76a Abs 3 ElWOG“) – außerdem bieten wir Ihnen alternative Umstiegsangebote an.
Den Hinweis auf das Ende Ihrer vertraglichen Bindung erhalten Sie rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist. Wenn Sie sich in einem bindungsfreien Tarif befinden, erhalten Sie auch jährlich eine Information gemäß §76a Abs 1 ElWOG über die Möglichkeit eines Wechsels und Hinweis auf den Tarifkalkulator.
Sie werden rechtzeitig vor Ablauf Ihrer vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und können dann entscheiden, ob Sie diese nutzen oder nach Ablauf Ihrer Preisgarantie mit dem vertraglich festgelegten Tarif „Optima12+“ fortfahren.
Der Stromtarif „Optima12 Unabhängig“ und der Stromtarif „Optima12 Unabhängig 2.0“ sind betroffen.
Ihre Bindung im Stromtarif „Optima12 Unabhängig“ oder „Optima12 Unabhängig 2.0“ endet mit 31. März 2024 (unabhängig davon, wann Sie Ihre Verträge abgeschlossen haben). Ihre Preisgarantie läuft ab Vertragsabschluss 12 Monate – Details finden Sie in Ihrem zugesandten, persönlichen Schreiben.
Diese Variante umfasst folgendes:
• Wenn Sie nichts tun, wird der Preis (Verbrauchspreis und Grundpreis) am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (das Ende Ihrer Preisgarantien entnehmen Sie Ihrem persönlichen Schreiben) und sodann alle 12 Monate gemäß der Preisgleitklausel des Tarifs „Optima12+“ angepasst. Die Preise sind zum jeweiligen Quartalsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich.
• 12 Monate Preisgarantie
• Ohne Bindung
• 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
Der neue Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ bietet Ihnen:
• 12 Monate Preisgarantie
• 12 Monate Bindung
• 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
• Beim Tarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ gibt es keinen separaten Zusatztarif für Heizungszähler. Sie können mit Ihrem zusätzlichen Wärmezähler auch auf diesen Tarif wechseln, hierbei entfällt der Grundpreis.
Verbrauchspreis netto/kWh brutto/kWh
exkl. Digitalisierungsrabatt: 15,68 ct 18,82 ct
inkl. Digitalisierungsrabatt: 14,90 ct 17,88 ct
Grundpreis: 4,99 € netto / 5,99 € brutto pro Monat
Es ist eine Anmeldung im Online Kundenportal sowie die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, zur E-Rechnung und zur SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) notwendig.
Ja, beide Tarife beinhalten die Bonuswelt, pro 10 kWh Energieverbrauch erhalten Sie 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.
Sie können ab Erhalt des Briefes den Tarifwechsel im Online Kundenportal durchführen (Einstieg direkt über den angedruckten QR-Code oder über meine.burgenlandenergie.at). Der Wechsel ist ab dem 1. April 2024 gültig. Nach Aktivierung des Tarifes wird Ihnen eine Bestätigung zugesandt.
Ab Erhalt der Schreiben können Kund:innen mit den Tarifen „Optima12 Unabhängig“ und „Optima12 Unabhängig 2.0“ den Tarifwechsel durchführen – der tatsächliche Tarifwechsel erfolgt mit Ende der Bindungsfrist ab 1. April 2024. Ab 1. April 2024 können alle Kund:innen im Privatsegment in den Stromtarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“ wechseln, auch mit vertraglicher Bindung.
Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Strompreis nach der Preisgleitklausel „Optima Aktiv+“. Nähere Informationen können Sie dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 3.0) entnehmen.
Sollten Sie als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können Sie den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in Ihrem Bezirk durchführen.