Wie entsteht der Strompreis? Was bedeutet das für dich? Steigende Energiekosten und die Anpassung der Teilbeträge – damit sind viele Fragen verbunden. Wir erklären dir die Hintergründe und haben die wichtigsten Antworten für dich.
Die aktuell steigenden Großhandelspreise erforderten zu Jahresbeginn eine Anpassung der Energiepreise. Mehr Details dazu findest du auf dieser Seite in den FAQs zur Preisanpassung. Um hohe Nachzahlungen bei der nächsten Jahresrechnung zu vermeiden, passen wir deine Teilbeträge dementsprechend automatisch an.
Dein neuer Teilbetrag wird anhand mehrerer Kriterien neu errechnet. Als Basis werden die aktuellen Tarife sowie Netzgebühren als auch dein Verbrauchswert deiner letzten Jahresrechnung herangezogen.
Bei der Kalkulation der Teilbeträge werden alle Rabatte der Burgenland Energie und im Falle eines Stromliefervertrags die Strompreisbremse des Bundes automatisch berücksichtigt – auf deinem aktuellen Verbrauch (z. B. Smart Meter).
Für den Fall, dass du auch Wärme von uns beziehst, kommt entsprechend deines Nettohaushaltseinkommens der Wärmepreisdeckel des Landes Burgenland zur Anwendung. Dieser kann von uns nicht automatisch bei der Teilbetragsrechnung berücksichtigt werden. Beantrage den Wärmepreisdeckel bitte online (mittels Handy-Signatur) oder über deine Gemeinde bis Ende des Jahres 2023.
Ja, das ist grundsätzlich möglich – vor allem wenn sich wesentliche Faktoren geändert haben. Ein Beispiel: Wenn dein aktueller Verbrauch aufgrund einer neuen Photovoltaik-Anlage sinkt, kannst du deine Teilbeträge reduzieren. Bitte bedenke, dass eine Reduktion des Teilbetrags bei gleichem oder erhöhtem Verbrauch hingegen eine höhere Nachzahlung bei der Jahresrechnung zur Folge haben kann.
Der Grund für die Preisanpassung liegt im starken Anstieg der Energiepreise an den Beschaffungsmärkten. Energiepreise werden an den kurzfristigen Spotmärkten und den langfristigen Terminmärkten der Börse gebildet. Somit besteht die Beschaffung an Energie aus mehreren Ebenen. Ob die Preise steigen oder fallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: wie stark der Wind weht und die Sonne scheint, aber vor allem von den Preisen für Gas, Kohle und Öl (Merit-Order-Prinzip).
Trotz selbst erzeugter Energie aus erneuerbaren Energiequellen im Burgenland, sind wir nach wie vor von fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas abhängig. Somit müssen auch wir Energie am Beschaffungsmarkt zukaufen, um den Energiebedarf im Burgenland decken zu können. Die benötigte Menge an Energie kaufen wir überwiegend an den europäischen Beschaffungsmärkten. Diese Abhängigkeit von internationalen Entwicklungen wirkt sich direkt auf unsere Strom- und Gaspreise aus.
Uns ist wichtig, dass wir alles tun, um diese Steigerung für dich möglichst gering ausfallen zu lassen: Für den Zeitraum von 1.1.2023 bis 30.9.2023 gewähren wir daher einen Preisnachlass* in der Höhe von 36,33 % auf den Verbrauchspreis. Dieser Rabatt wird bei der nächstfolgenden End- oder Jahresrechnung in Abzug gebracht.
*ausgenommen von dem Preisnachlass ist der Tarif Optima Plus
Weiters greift auf die ersten 2.900 kWh-Verbrauch die österreichische Stromkostenbremse (gemäß Stromkostenzuschussgesetz).
Österreich bezieht sein Gas zu weiten Teilen aus Russland. Jenem Land, das im Zuge des Ukraine-Krieges Rohstoffe und Energiequellen auch als Druckmittel und Waffe einsetzt. Diese Entwicklungen haben zu einem massiven Gaspreisanstieg geführt.
Für den Zeitraum von 1.1.2023 bis 30.9.2023 gewähren wir einen Preisnachlass in der Höhe von 21,50 % auf den Verbrauchspreis. Dieser Rabatt wird bei der nächstfolgenden End- oder Jahresrechnung in Abzug gebracht.
Weiters wird das Land Burgenland zusätzlich eine einkommensgestaffelte Preisentlastung über einen Wärmepreisdeckel für private Haushalte ermöglichen. Dieser kann online (mit Handy-Signatur) über das Land Burgenland oder über deine Gemeinde beantragt werden.
Da Strom noch nicht in großen Mengen gespeichert werden kann, können wir aus unserer eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Versorgungssicherheit im Burgenland nicht gewährleisten. Sprich: Wenn keine Sonne scheint und der Wind nicht weht, müssen wir Energie am Beschaffungsmarkt zukaufen, um den Energiebedarf im Burgenland decken zu können.
Wenn erneuerbare Energien nicht ausreichen, kommen nach und nach Kraftwerke zum Einsatz – vor allem Gaskraftwerke. Diese sind derzeit wesentlich teurer. Und somit steigt der Strompreis, denn diese Kraftwerke sind preissetzend.
Deshalb ist es notwendig, erneuerbare Energiequellen so rasch wie möglich auszubauen. Denn jede Photovoltaik-Anlage und jedes Windrad macht uns unabhängiger von teuren Energieimporten. Denn je schneller wir zusätzliche erneuerbare Energien als Ersatz ausbauen, desto seltener müssen vergleichsweise teure, fossile Kraftwerke eingesetzt werden und desto niedriger fällt der Strompreis am Großhandelsmarkt aus.
Ein Wechsel innerhalb der Tarife, die am Preisblatt angeführt sind, ist nicht möglich. Diese Tarife werden nicht mehr angeboten und sind nur noch für abgeschlossene Verträge vor 1.1.2022 gültig.
Unsere neuen Tarife findest du unter:
Optima12 Wärme Kund:innen können nicht auf den Tarif Optima Wärme wechseln. Der Tarif Optima Wärme wird nicht mehr angeboten und ist nur noch für abgeschlossene Verträge vor 1.1.2022 gültig.
Da der Tarif Optima Plus in naher Zukunft nicht mehr angeboten wird, sollten Kund:innen mit ihrem Heizungszähler in den Tarif Optima12 Wärme wechseln. Bei diesem Tarif gewähren wir einen Burgenland Energie Rabatt.
Sollte der Tarifwechsel über unsere Webseite nicht funktionieren, kann der Tarifwechsel auch schriftlich per E-Mail an info@burgenlandenergie.at erfolgen.
Der Tarif Optima Plus wird in Kürze eingestellt, da eine Abrechnung der Zählerstände in der jetzigen Form für diesen Tarif vom Netzbetreiber nicht mehr möglich ist.
Wechsle mit deinem Heizungszähler in den Tarif Optima12 Wärme. Bei diesem Tarif gewähren wir von 1.1.2023 bis 30.09.2023 einen Burgenland Energie Rabatt.
Alle Details zum Tarif Optima12 Wärme findest du im Informations- u. Preisblatt Optima12 Wärme (pdf).
Die Anmeldung von Strom bzw. Erdgas kann über zwei Wege erfolgen:
Die Abmeldung von Strom bzw. Erdgas erfolgt mittels Formular. So geht die Abmeldung:
Alle Informationen zur Bonuswelt, wie beispielsweise den Bonuspunkten und Bonusleistungen, findest du hier.
Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns gerne unter unserem kostenlosen Kundentelefon 0800 888 9000, online über unser Kontaktformular oder besuche uns in einem unserer Kundencenter.
Der Wärmepreisdeckel des Landes greift für Privathaushalte auch für das Heizen mit Strom oder Wärmepumpe.
Wichtig zu wissen: Die Höhe des Wärmepreisdeckels ist von der Höhe des Netto-Haushaltseinkommens (bis max. 63.000 Euro) und der Höhe der Wärmekosten (Heizkosten) abhängig. Die Förderhöhe kann max. 2.000 Euro betragen. Weitere Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du hier.
Variante 1 - Du hast zwei Zähler:
Variante 2 - Du hast einen Zähler:
Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.
Alle Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du hier.
Der Wärmepreisdeckel für Privathaushalte kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden. Die Beantragung kann online (mit Handy-Signatur) über das Land Burgenland oder über deine Gemeinde erfolgen. Hier findest du den Förderantrag zum Download. Dieser liegt auch auf den Gemeindeämtern auf und kann nur auf den Gemeinden eingereicht werden.
Die Stromkostenbremse hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu subventionieren. Sie gilt seit 1. Dezember 2022 und endet am 30. Juni 2024.
Der Strompreis wird durch den Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent/kWh netto verrechnet und wird automatisch abgezogen. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent Nettoenergiepreis pro kWh. Pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.
Der darüberhinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif du hast. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.
Die Unterstützung durch die Stromkostenbremse wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen.
Was bedeutet das für dich? Du musst keinen eigenen Antrag stellen, sondern der Abzug erfolgt automatisch. Weitere Informationen zur Stromkostenbremse findest du hier.
Der Stromkostenergänzungszuschuss wird jenen Haushalten gewährt, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind. Damit werden jene Haushalte entlastet, die auf Grund ihrer Größe höhere Stromrechnungen zahlen müssen. Beim Stromkostenergänzungszuschuss zählt die vierte und jede weitere Person mit. Die Stromkosten für drei Personen werden durch die Förderung für das Grundkontingent der Stromkostenbremse berücksichtigt.
Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein vom tatsächlichen Stromverbrauch unabhängiger Fixbetrag, der für drei Tranchen auf der Jahresabrechnung berücksichtigt wird. Es werden nur Personen berücksichtigt, die dort zum jeweiligen Stichtag ihren Hauptwohnsitz haben.
Wichtig: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Du musst keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Weitere Informationen findest du hier.
Der Strompreis bzw. Gaspreis besteht aus drei Bestandteilen: Energiepreis, Netzpreis sowie Steuern und Abgaben.
Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.
Ähnlich wie beim Strom werden auch die Gaspreise auf dem Rohstoffmarkt gehandelt. Sie unterliegen den gleichen Schwankungen wie jenen am Aktienmarkt. Dabei ist der Flüssiggaspreis stark von den Preisen der Hauptbestandteile von Flüssiggas, Rohöl und Erdgas abhängig.
Für die aktuelle Preissituation sind drei Gründe maßgeblich:
Die erzeugte Energiemenge muss zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde der gerade verbrauchten Energie entsprechen. Da Strom noch nicht in großen Mengen gespeichert werden kann, können wir aus unserer eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Versorgungssicherheit im Burgenland nicht gewährleisten.
Sprich: Wenn keine Sonne scheint und der Wind nicht weht, müssen wir Energie am Beschaffungsmarkt zukaufen, um den Energiebedarf im Burgenland decken zu können.
Wenn erneuerbare Energien nicht ausreichen, kommen nach und nach Kraftwerke zum Einsatz – vor allem Gaskraftwerke. Diese sind derzeit wesentlich teurer. Und somit steigt der Strompreis, denn diese Kraftwerke sind preissetzend (Merit-Order-Prinzip).
Deshalb ist es notwendig, erneuerbare Energiequellen rasch auszubauen. Denn jede Photovoltaik-Anlage und jedes Windrad macht uns unabhängiger von Erdgas und senkt die Energiepreise.
Warum ist Strom aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft gleich teuer wie Energie, die in Gaskraftwerken produziert wird? Das hat mit dem Merit-Order-Prinzip zu tun.
Strom ist keine Ware wie jede andere. Angebot und Nachfrage müssen zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde gleich hoch sein. Sprich: Damit die Netzfrequenz von 50 Hertz aufrechterhalten werden kann, muss zu jedem Zeitpunkt genauso viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. Bereits durch kleine Frequenzänderungen können sensible elektronische Geräte beschädigt werden. Kommt es zu einem größeren Frequenzabfall, weil zu wenig Strom im Netz ist, kann es zu großflächigen Stromausfällen (Blackouts) kommen. Dasselbe gilt, wenn zu viel Strom auf zu wenig Nachfrage trifft.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde das Merit-Order-Prinzip eingeführt. Dieses Modell wird bereits seit der Liberalisierung der Strommärkte vor 25 Jahren angewendet. Das heißt, der Strompreis orientiert sich am teuersten nachgefragten Kraftwerk. Aber warum ist das so?
Stromanbieter müssen eine bestimmte Nachfrage ihrer Stromkund:innen erfüllen. Sie kaufen zuerst Strom vom billigsten Erzeuger. Das sind in der Regel Erzeuger von erneuerbarer Energie, z. B. Sonne, Wasser- oder Windkraft. Danach kaufen sie vom nächstbilligeren Erzeuger und so weiter, bis die Nachfrage gedeckt ist. Das letzte Kraftwerk, von dem Strom gekauft wird, ist also das teuerste in der Reihe. Und nach diesem richtet sich der Preis für den gesamten Strom auf dem Markt.
Kurz gesagt: Das zuletzt eingespeiste Kraftwerk – und damit das teuerste in der Reihe – ist in Österreich in der Regel ein Gaskraftwerk. Wenn der Gaspreis steigt, steigt somit auch der Preis für Strom, selbst der der z. B. durch Windkraft oder Sonnenkraft erzeugt wird.
Die Landesregierung Burgenland und die Bundesregierung will die Bevölkerung sowie die Wirtschaft mit Maßnahmen entlasten und die derzeit hohen Energiepreise abfedern. Die auf die Energiekosten wirkenden Maßnahmen sind:
Durch das Entlastungspaket der burgenländischen Landesregierung werden jene Haushalte rasch unterstützt, die von den derzeitigen Teuerungen besonders stark betroffen sind:
Förderanträge können online (mit Handy-Signatur) beim Land Burgenland sowie in allen burgenländischen Gemeinden gestellt werden.
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen gegen Teuerung und steigende Heizkosten auf den Weg gebracht:
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