Hintergrundwissen zu unseren Tarifen

Wärmepreisdeckel und Stromkostenbremse

Heizen mit Strom oder Wärmepumpe. Greift hier der Wärmepreisdeckel des Landes?

Der Wärmepreisdeckel des Landes gilt für alle Heizarten, auch für das Heizen mit Strom oder Wärmepumpe.

 

Wichtig zu wissen: Die Höhe des Wärmepreisdeckels ist von der Höhe des Netto-Haushaltseinkommens (bis max. 63.000 Euro) und der Höhe der Wärmekosten (Heizkosten) abhängig. Die Förderhöhe kann max. 2.000 Euro betragen. Weitere Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du HIER.

 

Variante 1 - Du hast zwei Zähler:

  • Zähler „Lichtstrom“: Hier greift die Stromkostenbremse bis 2.900 kWh (10 Cent/kWh bis 2.900 kWh pro Jahr).
  • Zähler „Heizen“: Hier greift der Wärmepreisdeckel des Landes.

Variante 2 - Du hast einen Zähler:

  • Bis zu einem Stromverbrauch von 2.900 kWh greift die Stromkostenbremse des Bundes.
  • Für den Stromverbrauch darüber hinaus kann der Wärmepreisdeckel des Landes beantragt werden.
Wo finde ich Informationen zum Wärmepreisdeckel?

Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.

 

Alle Informationen zum Wärmepreisdeckel des Landes findest du HIER oder über die Land Burgenland Infohotline unter +43 57 600 1060.

Wo und wie lange kann ich den Wärmepreisdeckel beantragen?

Der Wärmepreisdeckel für Privathaushalte kann für das Jahr 2023 bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden. Ein Antrag zum Wärmepreisdeckel 2024 kann frühestens ab Jänner 2024 gestellt werden.

 

Die Beantragung kann per Online-Antrag (mit Austria ID) oder über deine Gemeinde erfolgen. Hier findest du den Förderantrag zum Download. Dieser liegt auch auf den Gemeindeämtern auf und kann nur auf den Gemeinden eingereicht werden.

Was ist die Stromkostenbremse und wie funktioniert sie? Muss ich als Kund:in etwas machen?

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes und hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu subventionieren. Sie gilt seit 1. Dezember 2022 und endet Ende 2024.

 

Der Strompreis wird durch den Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent/kWh netto verrechnet und wird automatisch abgezogen. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent Nettoenergiepreis pro kWh. Pro kWh werden also maximal 15 Cent Zuschuss gewährt.

 

Der darüberhinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif du hast. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.

 

Die Unterstützung durch die Stromkostenbremse wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. 

 

Was bedeutet das für dich? Du musst keinen eigenen Antrag stellen, sondern der Abzug erfolgt automatisch. Weitere Informationen zur Stromkostenbremse findest du HIER

Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss und wie hoch ist er?

Der Stromkostenergänzungszuschuss wird jenen Haushalten gewährt, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind. Damit werden jene Haushalte entlastet, die auf Grund ihrer Größe höhere Stromrechnungen zahlen müssen. Beim Stromkostenergänzungszuschuss zählt die vierte und jede weitere Person mit. Die Stromkosten für drei Personen werden durch die Förderung für das Grundkontingent der Stromkostenbremse berücksichtigt. 

 

Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein vom tatsächlichen Stromverbrauch unabhängiger Fixbetrag, der für drei Tranchen auf der Jahresabrechnung berücksichtigt wird. Es werden nur Personen berücksichtigt, die dort zum jeweiligen Stichtag ihren Hauptwohnsitz haben.

 

  • Tranche 1: Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 einmalig 61,25 Euro pro Person - Stichtag 1. Februar 2023
  • Tranche 2: Für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 einmalig 52,50 Euro pro Person - Stichtag 1. Juli 2023
  • Tranche 3: Für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 einmalig 52,50 Euro pro Person - Stichtag 1. Jänner 2024

 

Wichtig: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkosten­ergänzungszuschusses automatisch! Du musst keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Weitere Informationen findest du HIER.

Welche Identifikations- sowie Prüfnummer muss ich angeben, um den Stromkostenergänzungszuschuss beantragen zu können?
  • Identifikationsnummer: AT009001 
  • Prüfnummer: 9001

Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns gerne unter unserem kostenlosen Kundentelefon 0800 888 9000, online über unser Kontaktformular oder besuche uns in einem unserer Kundencenter.

Hintergrund-Wissen

Wie setzt sich der Strom- bzw. Gaspreis zusammen?

Der Strompreis bzw. Gaspreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:

  • Der Energiepreis ist der Preis, den du pro Kilowattstunde und Grundgebühr an die Burgenland Energie bezahlst.
  • Der Netzpreis (für den Stromtransport bis zu dir nach Hause) wird von der Aufsichtsbehörde E-Control unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt.
  • Steuern und Abgaben sind Beiträge und Pauschalen, die du durch einen mäßigeren Strom- bzw. Gasverbrauch senken kannst.

Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.

Wie entsteht der Strom- bzw. Gaspreis?

Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten.

  • Der Strompreis wird an nationalen und internationalen Strombörsen gebildet. Auch die meisten erneuerbaren Energien werden an der Börse ermittelt. Somit werden die Preise für Strom von Angebot und Nachfrage bestimmt.
  • Ähnlich wie beim Strom werden auch die Gaspreise auf dem Rohstoffmarkt gehandelt. Sie unterliegen den gleichen Schwankungen wie jenen am Aktienmarkt.

Warum muss Burgenland Energie den Strombedarf über den Strommarkt decken, trotz 50 % Eigenerzeugung aus Sonnen- und Windkraft?

 

Die erzeugte Energiemenge muss zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde der im Moment verbrauchten Energie entsprechen. Da Strom noch nicht in großen Mengen gespeichert werden kann, können wir aus unserer eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Versorgungssicherheit im Burgenland nicht gewährleisten. 

 

Sprich: Wenn keine Sonne scheint und der Wind nicht weht, müssen wir Energie am Beschaffungsmarkt zukaufen, um den Energiebedarf im Burgenland decken zu können.

 

Wenn erneuerbare Energien nicht ausreichen, kommen nach und nach Kraftwerke zum Einsatz – vor allem Gaskraftwerke. Diese sind derzeit wesentlich teurer. Und somit steigt der Strompreis, denn diese Kraftwerke sind preissetzend (Merit-Order-Prinzip).

 

Deshalb ist es notwendig, erneuerbare Energiequellen rasch auszubauen. Denn jede Photovoltaik-Anlage und jedes Windrad macht uns unabhängiger von Erdgas und senkt die Energiepreise.

Das Merit-Order-Prinzip.

 

DAS TEUERSTE KRAFTWERK BESTIMMT DEN STROMPREIS.

 

Warum ist Strom aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft gleich teuer wie Energie, die in Gaskraftwerken produziert wird? Das hat mit dem Merit-Order-Prinzip zu tun.

 

Strom ist keine Ware wie jede andere. Angebot und Nachfrage müssen zu jeder Stunde, zu jeder Minute und Sekunde gleich hoch sein. Sprich: Damit die Netzfrequenz von 50 Hertz aufrechterhalten werden kann, muss zu jedem Zeitpunkt genauso viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. Bereits durch kleine Frequenzänderungen können sensible elektronische Geräte beschädigt werden. Kommt es zu einem größeren Frequenzabfall, weil zu wenig Strom im Netz ist, kann es zu großflächigen Stromausfällen (Blackouts) kommen. Dasselbe gilt, wenn zu viel Strom auf zu wenig Nachfrage trifft.

 

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde das Merit-Order-Prinzip eingeführt. Dieses Modell wird bereits seit der Liberalisierung der Strommärkte vor 25 Jahren angewendet. Das heißt, der Strompreis orientiert sich am teuersten nachgefragten Kraftwerk. Aber warum ist das so?

 

Merit-Order-Prinzip ist ein Mechanismus zur Preisbestimmung

 

Stromanbieter müssen eine bestimmte Nachfrage ihrer Stromkund:innen erfüllen. Sie kaufen zuerst Strom vom billigsten Erzeuger. Das sind in der Regel Erzeuger von erneuerbarer Energie, z. B. Sonne, Wasser- oder Windkraft. Danach kaufen sie vom nächstbilligeren Erzeuger und so weiter, bis die Nachfrage gedeckt ist. Das letzte Kraftwerk, von dem Strom gekauft wird, ist also das teuerste in der Reihe. Und nach diesem richtet sich der Preis für den gesamten Strom auf dem Markt.

Kurz gesagt: Das zuletzt eingespeiste Kraftwerk ist in Österreich in der Regel ein Gaskraftwerk. Wenn der Gaspreis steigt, steigt somit auch der Preis für Strom, selbst der der z. B. durch Windkraft oder Sonnenkraft erzeugt wird. Bedeutet aber umgekehrt auch: Wenn der Gaspreis sinkt, sinkt auch der Strompreis.

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