TARIFE

ERDGAS - Tarifübersicht

 

Burgenland Energie ist dein zuverlässiger Energiepartner. Wir sorgen für höchstmögliche Versorgungssicherheit und bieten den passenden Erdgas-Tarif für dein Zuhause.

Optima12 Unabhängig+ 3.0

GAS
STABILITÄT genießen

Fixpreis – 1 Jahr

Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
4,0000 brutto (3,3333 netto)
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
8,7000 brutto (7,2500 netto)
Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt*
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
8,2650 brutto (6,8875 netto)
* bei Registrierung im Online Kundenportal und Zustimmung zu elektronischem Schriftverkehr, E-Rechnung und SEPA-Lastschrift   
 
 
Bruttopreise inkl. 20 % USt.   
Nettopreise exkl. 20 % USt.   
Preisgarantie ab Abschluss: 12 Monate   
Bindung: 12 Monate

 

1 Bonuspunkt pro 50 kWh Gas

 

gültig von Februar bis März 2025

Optima Aktiv+

GAS
FLEXIBILITÄT nutzen

Variabler Preis! Ändert sich monatlich abhängig vom Börsenpreis.

Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
4,0000 brutto (3,3333 netto)
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
9,5688 brutto (7,9740 netto)
Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt*
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
9,0904 brutto (7,5753 netto)
* bei Registrierung im Online Kundenportal und Zustimmung zu elektronischem Schriftverkehr, E-Rechnung und SEPA-Lastschrift     
 
   
Bruttopreise inkl. 20 % USt. 
Nettopreise exkl. 20 % USt. 
keine Bindung

 

1 Bonuspunkt pro 50 kWh Gas

 

gültig ab 1. März 2025
Preisentwicklung Optima Aktiv+
Preisentwicklung Gas Aktiv+
Preise in ct/kWh inkl. USt.
Tarifvergleich:
Klick dich schlau!

Mit unserem Tarifvergleich findest du ganz einfach heraus, welcher Tarif am besten zu dir passt. Einfach Personenanzahl im Haushalt, Jahresverbrauch und Postleitzahl ausfüllen und Tarifvorschlag erhalten. Unser Tarifrechner zeigt dir übersichtlich alle wichtigen Details an. So triffst du die richtige Wahl – schnell und unkompliziert.

Noch Fragen?

Hier findest du alle häufig gestellten Fragen & Antworten rund um unsere Gastarife.

FRAGEN & ANTWORTEN

Gas Optima12 Unabhängig+ 4.0

Nachfolgeangebot Optima12 Unabhängig+ 3.0
Warum erhalte ich dieses Schreiben?

Vom Gesetzgeber wurde eine Novelle im GWG (Gaswirtschaftsgesetz) erlassen, welche uns als Energielieferanten gemäß § 123a GWG verpflichtet, dich, als unsere Kund:in, vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende der Bindung zu informieren und deinen aktuellen Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für dich kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. § 123a Abs 3 GWG“) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote.

Wie oft erhalte ich diese Art von Schreiben?

Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist gemäß § 123a Abs 2 GWG. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhältst du auch jährlich eine Information gemäß § 123a Abs 1 GWG (Hinweis über Möglichkeit des Tarifwechsels und über den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde).

Welchen Nutzen habe ich von diesem Schreiben?

Du wirst rechtzeitig vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzt. 

Welche Tarife im Erdgassegment sind betroffen?

Der Tarif „Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0”, Abschluss 2. Quartal 2024, ist betroffen.

Wann endet meine Bindung und wann endet meine Preisgarantie?

Deine vertragliche Bindung und deine Preisgarantie laufen ab Vertragsabschluss 12 Monate – die genauen Daten findest du in deinem persönlichen Schreiben.

Was beinhaltet die Variante 1 „Wechseln“?

Der neue Tarif „GAS Optima12 Unabhängig+ 4.0“ bietet dir:

  • 12 Monate Preisgarantie
  • 12 Monate Bindung
  • 1 Bonuspunkt pro 50 kWh Erdgas
Was beinhaltet die Variante 2 „Nichts tun“?

Wenn du nichts tust, werden die Preise (Verbrauchspreis und Grundpreis) am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (Ende deiner Preisgarantie siehst du in deinem persönlichen Schreiben) gemäß der Preisgleitklausel des Gas Optima Aktiv+ angepasst. Diese sind zum jeweiligen Monatsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich.
 

  • keine Preisgarantie, Preis ändert sich monatlich
  • ohne Bindung
  • 1 Bonuspunkt pro 50 kWh Erdgas
Wie hoch sind der Verbrauchs- und Grundpreis beim neuen Tarif Gas „Optima12 Unabhängig+ 4.0“?
  • Verbrauchspreis exkl. Digitalisierungsrabatt:  6,70 ct/kWh netto; 8,04 ct/kWh brutto
  • Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt: 6,37 ct/kWh netto; 7,64 ct/kWh brutto
  • Grundpreis: 3,49 Euro netto; 4,19 Euro brutto pro Monat
     
Was sind die Voraussetzungen, um den Digitalisierungsrabatt zu erhalten?

Anmeldung im Online Kundenportal sowie Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, der E- Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) nötig.

Beinhaltet der Tarif die Bonuswelt?

Ja, der Tarif beinhaltet die Bonuswelt, pro 50 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.

Wie erfolgt der Tarifwechsel?

Der Tarifwechsel kann über den QR-Code erfolgen über unsere Website im Online Kundenportal meine.burgenlandenergie.at oder in einem unserer Kundencenter. Der Tarifwechsel kann vor Bindungsende angenommen werden, der Tarifwechsel erfolgt anschließend nach Auslaufen der Bindung des Gastarifs Optima Unabhängig+ 3.0.

Können auch Kund:innen, die sich in einem ungebundenen Tarif befinden, in den Optima12 Unabhängig+ 4.0 wechseln?

Ab dem 1.4.2025 können Kund:innen, die sich in einem ungebundenen Tarif befinden, in den Gastarif Optima Unabhängig+ 4.0 wechseln. Jene Kund:innen, die derzeit eine aufrechte Bindung ihres aktuellen Tarifes hinterlegt haben, können nach Beendigung der Bindung in den Gastarif wechseln

Was passiert nach Ende der Preisgarantie?

Nach Ende der Preisgarantie wird der Preis nach der Preisgleitklausel Optima Gas Aktiv+ angepasst. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt des Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 entnehmen.

Wie ist die Vorgehensweise bei Pensionisten: innen, die keine Möglichkeit haben, einen Tarifwechsel online durchzuführen?

Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in deinem Bezirk durchführen.

Hilfsmaßnahmen des Landes Burgenland bzw. des Bunds.

Das Land Burgenland ermöglicht weiterhin eine einkommensgestaffelte Preisentlastung über einen Wärmepreisdeckel für private Haushalte. Die entsprechenden Informationen bzgl. Antragsmöglichkeiten können auf der Website der burgenländischen Landesregierung www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds entnommen werden.

FRAGEN & ANTWORTEN

Preisanpassung Alttarife per 1.1.2025

Was bedeutet die Preisänderung?

Ab dem 01.01.2025 werden sich die Preise für Gas indexbasiert anpassen. Die Verbrauchspreise ändern sich gemäß der Entwicklung des Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) der österreichischen Energieagentur.

Welche Tarife sind im Erdgassegment betroffen?

Im Gassegment Privat sind folgende Bezugstarife von der Preisanpassung betroffen:

  • Optima Basis
  • Optima Komfort 
Wie kommt die Preisänderung im Erdgassegment zustande?

Gas: VPneu = VPalt * ÖGPI NOV 24 / ÖGPI NOV 23
Strom + Gas: GPneu = GPalt * VPI(2015) SEP 24/ VPI(2015) SEP 23
 

Der Verbrauchspreis und der Grundpreis unterliegen gemäß Punkt V.3. der geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen für Erdgas indexbasierten Änderungen. Zur Ermittlung der Preisänderung des Verbrauchspreises wird der Österreichische Gaspreisindex der Österreichischen Energieagentur herangezogen (ÖGPI 2019 Monatswerte, „MA* – 12 Monate“). Indexbasierte Änderung zum 1.1. 2025: Ist der Durchschnitt der letzten 12 veröffentlichten Werte des ÖGPI 2019 („MA* – 12 Monate“) für November 2023 („Index-Vergleichswert“) um mehr als 4 Punkte höher oder niedriger als der jeweilige Index-Ausgangswert, wird der Verbrauchspreis im gesamten Ausmaß der jeweiligen prozentuellen Index-Veränderung (kaufmännisch gerundet auf zwei Kommastellen) erhöht oder gesenkt. Zur Ermittlung der Preisänderung des Grundpreises wird der österreichische Verbraucherpreisindex 2015 (VPI) oder ein an seine Stelle getretener Index herangezogen. Indexbasierte Änderung zum 1.1. 2025: Ist der VPI-Monatswert für September 2024 („Index-Vergleichswert“) um mehr als 4 Punkte höher oder niedriger als der jeweilige Index-Ausgangswert, wird der Grundpreis im gesamten Ausmaß der jeweiligen prozentuellen Index-Veränderung (kaufmännisch gerundet auf zwei Kommastellen) erhöht oder gesenkt. Neue Index-Ausgangswerte gemäß Punkt V.3. der Allgemeinen Lieferbedingungen Ausgangswert für Verbrauchspreis: ÖGPI („MA*–12 Monate“) (November 2024) Ausgangswert für Grundpreis: VPI (2015) (September 2024) 133,70 Der Österreichische Gaspreisindex der Österreichischen Energieagentur (ÖGPI 2019 Monatswerte, „MA* – 12 Monate“) wird veröffentlicht unter https://www.energyagency.at/fakten-service/energiepreise/gaspreisindex.html (Downloads > ÖGPI Monatswerte ab 2019 > MA* - 12 Monate). Der VPI 2015 wird veröffentlicht unter https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods (Statistiken > Volkswirtschaft und Öffentliche Finanzen > Preise und Preisindizes > Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI)).
 

Was ist zu tun, wenn ich mit der Preisänderung nicht einverstanden bin?

Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit! Du kannst jedoch von deinem 14-tägigen Kündigungsrecht Gebrauch machen. 

Wann wurden die Preise zuletzt angepasst?

Die letzte Preisanpassung Strom und Erdgas wurde am 01.01.2024 vorgenommen.

Ist eine Mindestvertragslaufzeit bei Gastarifen rechtskonform?

Eine Bindefrist für Verbraucher ist im Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geregelt. Ist eine solche Frist vertraglich vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres, und in weiterer Folge für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen sowie für den Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von zumindest acht Wochen möglich.

FRAGEN & ANTWORTEN

Tarifwechsel 

Wie kann ich mir den Digitalisierungsrabatt sichern?
  1. Melde dich im Online Kundenportal an und wechsle in den Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0. 
  2. Stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.
  3. Sichere dir den Digitalisierungsrabatt.

 

Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen elektronischem Schriftverkehr und E-Rechnung?

Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt. 

 

Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.

Wie kann ich meinen Teilbetrag ändern?

Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.

Ich bin bereits mit meinem Erdgas-Vertragskonto im Online Kundenportal angemeldet und habe bereits der E-Rechnung, dem elektronischen Schriftverkehr und der SEPA-Lastschrift zugestimmt. Bekomme ich den Digitalisierungsrabatt?

Ja, du musst online im Kundenportal in den Gastarif Optima12 Unabhängig+ 3.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.

Muss ich einem Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift) zustimmen, damit ich den Tarif abschließen kann?

Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.

 

Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.

Wie kann ich meine Zustimmung zur E-Rechnung, elektronischen Kommunikation und SEPA-Lastschrift rückgängig machen?

Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.

Ich habe beim Strom den Premium-/Komfort-/Basis-Tarif und möchte diesen beibehalten. Kann ich nur mit Gas in den Unabhängig+ 3.0 wechseln?

Ja, das ist möglich.

Kann ich das WindKonto weiterhin beziehen?

Mit dem Umstieg in den Tarif Gas Optima12 Unabhängig+ 3.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Der Gaspreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:

  • Der Energiepreis ist der Preis, den du pro Kilowattstunde und Grundgebühr an die Burgenland Energie bezahlst.
  • Der Netzpreis (für den Transport bis zu dir nach Hause) wird von der Aufsichtsbehörde E-Control unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt.
  • Steuern und Abgaben sind Beiträge und Pauschalen, die du durch einen mäßigeren Strom- bzw. Gasverbrauch senken kannst.

Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.

Wie entsteht der Gaspreis?

Der Gaspreis wird durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bestimmt, wobei Gas sowohl an Börsen als auch in bilateralen Verträgen gehandelt wird. Im Gegensatz zu den Finanzmärkten gibt es auf den Energiemärkten besondere Rahmenbedingungen wie Saisonalität, Liquidität und spezifische Marktstrukturen, die den Preis zusätzlich beeinflussen.

Wärmepreisdeckel im Überblick

 

Mit dem Wärmepreisdeckel des Landes Burgenland sollen Privathaushalte kurzfristig in Folge der hohen Energiepreise unterstützt und gleichzeitig zum dauerhaften Ausstieg aus Öl und Gas motiviert werden.

  • Der Wärmepreisdeckel richtet sich an alle burgenländischen Haushalte mit einem maximalen Jahres-Netto-Haushaltseinkommen von 63.000 Euro.
  • Der Wärmepreisdeckel ist eine geplante Förderung des Landes Burgenland und direkt dort zu beantragen. Der Wärmepreisdeckel wird nicht auf der Jahres- bzw. Endrechnung der BE Vertrieb GmbH & Co KG berücksichtigt.
  • Hier findest du den Förderantrag zum Download. Dieser liegt auch auf den Gemeindeämtern auf und kann auf den Gemeinden und online eingereicht werden.
  • Der Wärmepreisdeckel greift für alle Heizarten (Gas, Öl, Holz, Fernwärme, auch für das Heizen mit Strom bzw. der Wärmepumpe).
  • Weitere Informationen zu dem vom Land Burgenland geplanten, sozial gestaffelten Wärmepreisdeckel findest du auf der Webseite des Landes.
Die Bonuswelt

Jetzt von der Bonuswelt profitieren. Bonuspunkte, Partnergutscheine und vieles mehr!

Grundversorgung

Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!

 

Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung. 

 

Recht auf Grundversorgung (pdf)

 

Informations- u. Preisblatt Grundversorgung Erdgas (pdf)

Wem steht Grundversorgung zu?

Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung.

Wie kann ich die Grundversorgung beantragen?

Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.

Wie viel zahle ich bei der Grundversorgung für Gas?

Bei der Grundversorgung wirst du mit dem Preis eingestuft, mit dem die größte Anzahl unserer Kund:innen versorgt wird. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Erdgas (pdf).

GEMEINDEN

Wir unterstützen Gemeinden bei der effizienten Energienutzung und helfen die Energiekosten zu senken.

BONUSWELT

Profitiere von den vielen Vorteilen, die dir die Bonuswelt bietet.

WINDENERGIE

Saubere Luft sorgt für unseren Strom. Unser Strom sorgt für saubere Luft.
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