Gemäß § 76a ElWOG sind Kund:Innen vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende zu informieren und ihr aktueller Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für Sie kostengünstiger ist, weisen wir sie darauf hin („Hinweis gem. § 76a Abs 3 ElWOG“) – außerdem bieten wir Ihnen alternative Umstiegsangebote an.
Den Hinweis auf das Ende Ihrer vertraglichen Bindung erhalten Sie rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist. Wenn Sie sich in einem bindungsfreien Tarif befinden, erhalten Sie auch jährlich eine Information gemäß §76a Abs 1 ElWOG über die Möglichkeit eines Wechsels und Hinweis auf den Tarifkalkulator.
Sie werden rechtzeitig vor Ablauf Ihrer vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und können dann entscheiden, ob Sie diese nutzen oder in dem Tarif „Business12 Unabhängig” bleiben.
Betroffen ist der Tarif „Business12 Unabhängig“.
Diese Variante beinhaltet folgendes:
• Nach Ablauf Ihrer vertraglichen Bindung ist keine Aktion erforderlich
• Der Preis bleibt unverändert
• Ohne Bindung
• Verbrauchspreis 23,00 ct/kWh netto
• Grundpreis 4,99 € netto/Monat
Der „Business Garant12" bietet Ihnen:
• 12 Monate Preisgarantie
• 12 Monate Bindung
• Verbrauchspreis 14,90 ct/kWh netto
• Grundpreis 4,99 € netto/Monat
Sie können ab Erhalt des Briefes den Tarifwechsel im Online Kundenportal durchführen (Einstieg direkt über den angedruckten QR-Code oder über meine.burgenlandenergie.at). Der Wechsel ist ab dem 1. April 2024 gültig. Nach Aktivierung des Tarifes wird Ihnen eine Bestätigung zugesandt.
Ab Erhalt der Schreiben können Kund:innen mit dem Tarif „Business12 Unabhängig“ den Tarifwechsel durchführen – der tatsächliche Tarifwechsel erfolgt mit Ende der Bindungsfrist ab 1. April 2024. Ab 1. April 2024 können alle Kund:innen mit ungebundenen Tarifen in den Tarif „Business12 Unabhängig“ wechseln.