Erneuerbare Energiegemeinschaft

 

Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft erfordert den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwendung von Energie. Es können sich Haushalte über die Grundstücksgrenze hinweg zusammenschließen und gemeinsam erneuerbaren Strom produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen.

 

Das Beste: Mehr sein bedeutet nicht mehr Arbeit, es spart aber mehr Geld. Dein verlässlicher Partner, die Burgenland Energie, unterstützt dich von Anfang bis zum Ende. Wir kümmern uns um die Planung, Umsetzung und sogar den Betrieb.

 

Strom verbrauchen, wo er entsteht

  • Sonnenstrom am eigenen Dach produzieren 
  • Sauberen Strom mit Familie, Freunden und Nachbarn teilen
  • Unabhängig sein: Wissen, wo der Strom herkommt
  • Effizient: Überschussenergie und Einspeisung vermeiden

Das braucht es, um mehr zu sein:

  • Ihr wollt gemeinsam die Energiewende gestalten.
  • Ihr wollt euer eigener Energielieferant werden.
  • Ihr habt viel Sonne und Wind.
  • Es gibt viel Platz für Photovoltaik-Anlagen.
  • Windkraft ist ein Thema für euch.

Freundschaftspreis selbst gestalten

Sich gemeinsam unabhängig machen: den Energiepreis, sowohl für die Einspeisung als auch den Bezug, könnt ihr im Verein autonom bestimmen. Der Energielieferant hat kein Mitspracherecht.

 

Das ist die große Chance, sich von den Schwankungen an den internationalen Energiebörsen unabhängig zu machen. Euer Preis bleibt stabil für alle Teilnehmer der EEG.

So einfach geht‘s:
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Vereinsgründung
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Vereinsgründung
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Registrierung als Marktpartner
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Registrierung als Marktpartner
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Vertrag mit dem Netzbetreiber
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Vertrag mit dem Netzbetreiber
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Registrierung am EDA-Anwenderportal
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Registrierung am EDA-Anwenderportal
Ablauf einer Gründung

Beginnend bei den ersten Überlegungen bis hin zum laufenden Betrieb einer Erneuerbare Energiegemeinschaft gibt es vieles in die Wege zu leiten. Neben der richtigen Zusammensetzung und passenden Organisationswahl ist der kooperative Austausch mit dem Netzbetreiber ein wesentliches Erfolgskriterium. Außerdem müssen einige Formalitäten beachtet und eingehalten werden. Wir erklären dir, wie und unterstützen dich von der Planung bis zur Inbetriebnahme: 

1. Einstiegsfragen

Wer möchte teilnehmen?

Es müssen mindestens zwei Teilnehmer:innen sein und deren Teilnahme muss rechtlich möglich sein. Es kann wichtig sein, potentielle Mitglieder einer Energiegemeinschaft möglichst frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen.

Gibt es bereits Erzeugungsanlagen?

Haben die möglichen Teilnehmer:innen bereits Erzeugungsanlagen, welche in der Energiegemeinschaft teilnehmen sollen. Oder wird eine Investition in eine Erzeugungsanlage oder einen Energiespeicher angedacht. Soll es in Richtung einer gemeinschaftlichen Anschaffung gestrebt werden?

Hat jeder/e Teilnehmer:in ein Smart-Meter?

Alle Teilnehmer:innen müssen ein betriebsfähigen Smart-Meter zur Verfügung haben, um Teil der Erneuerbare Energiegemeinschaft zu sein. Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung bestätigt hat, und noch kein Smart-Meter vorhanden ist, folgt der Einbau Smart-Meter, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte.

Welche Rollen gibt es in einer Energiegemeinschaft?
  • Reiner Verbraucher: Verbrauchszählpunkt (Vorteile: weniger Strombezug vom Energielieferanten, Strom aus der Gemeinschaft beziehen, die Energiewende aktiv mitgestalten)
  • Reiner Einspeiser: Einspeisezählpunkt (Vorteile: Abnahme zu einem höheren und mitbestimmten Tarif durch die Gemeinschaft, im Vergleich zu anderen Abnehmern; finanzielle Amortisation kann dadurch besser kalkuliert werden)
  • Prosumer (Einspeiser u. Verbraucher gleichzeitig): Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt (Vorteile: alle erwähnten, die auf Verbraucher und Einspeiser zutreffen)
  • Organisatorische Rolle (Gründung, Abrechnung, Monitoring oder Betreuung von EG)

2. Vereinsgründung

Was braucht es für die Vereinsgründung?

Für einen Verein braucht es mindestens zwei Rechtspersonen, die in den Statuten (Vereinszweck) ihre Zielsetzungen definieren. Vereinsmitglieder können natürliche Personen (Menschen) und/oder juristische Personen (z.B. Betriebe) sein. Die Funktionären eines Vereins müssen den Verein bei der zuständigen Vereinsbehörde anführen. Der Verein erwirbt durch die Bestätigung der Vereinsbehörde seine eigene Rechtspersönlichkeit als juristische Person.

Was sind Statuten?

Sie bilden die Grundlage der Organisation und der Tätigkeit. In den Statuten werden der Name, der Sitz des Vereins, der Vereinszweck und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Zu beachten gibt es, dass für eine Erneuerbare Energiegemeinschaft keine allgemeine Vereinsstatuten verwendet werden dürfen, da neben den rechtsformabhängigen Mindestinhalten auch energierechtliche Mindestinhalte definiert werden müssen.

Was bedeutet: Anzeige zur Vereinsgründung?

Für die Entstehung eines Vereins muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige richtet der Gründer an die örtlich zuständige Vereinsbehörde und legt die Statuten bei. Diesen Schritt übernehmen wir gerne für dich.

Wann beginnt die Vereinstätigkeit?

Erklärt die Vereinsbehörde eine Vereinsgründung nicht binnen vier Wochen für unstatthaft entsteht der Verein mit Ablauf der Frist als Rechtsperson. Jetzt beginnt die eigentliche Tätigkeit des Vereins und er ist mit seiner Entstehung auch gleich handlungsfähig  – durch seine Organe. Die Bestellung organschaftlicher Vertreter muss innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung erfolgen.

3. Interne Vereinbarungen

Welche Grundlagen müssen bedacht werden?

Es müssen Entscheidungen zur zur Bezugs- und Leistungsvereinbarung getroffen werden, die nicht bei Betritt zum Verein geregelt wurden. In dieser Vereinbarung sind Energiebezug und Leistungen geregelt, welche die Teilnehmer:innen aus der Energiegemeinschaft beziehen.

Grundlegende Gedanken zum Voll- und Überschusseinspeiser?

Eine Verschriftlichung der Verträge ist nicht zwingend notwendig, wird aber dringend angeraten.

4. Registrierung als Marktpartner

Wie erfolgt die Registrierung als Marktpartner?

Erneuerbare Energiegemeinschaft gelten als offizielle Marktpartner in der Energiewirtschaft. Deswegen müssen sich Erneuerbare Energiegemeinschaft als Marktpartner auf ebutilitites zu registrieren. Jede Energiegemeinschaft erhält daraufhin eine Marktpartner-ID, welche einzigartig ist.

5. Vertrag mit dem Netzbetreiber

Warum braucht es den Vertrag?

Durch die Gründung einer Rechtsform (z.B. Verein) und durch die Registrierung auf ebUtilities als offizieller Marktpartner in der Energiewirtschaft, wird die Energiegemeinschaft handlungsfähig.

Welche Punkte müssen ausgefüllt werden?

Die Burgenland Energie als verlässlicher Partner hilft dir gerne im Vorfeld mit der Vertragserstellung. Im Allgemeinen werden folgende Daten benötigt: Marktpartner-ID, Gemeinschafts-ID, Vertragspartnerdaten und Aufteilungsschlüssel. 

Wer ist der Netzbetreiber?

Dein verlässlicher Nezbetreiber ist das Netz Burgenland. Du kannst hier direkt das Formular runterladen und den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag „Betrieb einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft“ per E-Mail an info.energiegemeinschaften@netzburgenland.at

6. Registrierung am EDA-Anwenderportal

Was ist das EDA-Anwenderportal?

Es ist eine kostenfreie Oberfläche für Energiegemeinschaften, in welcher u.a. die gemessenen Werte seitens Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Die Daten helfen der Erneuerbaren Energiegemeinschaft eine interne Abrechnung durchführen.

Was muss vor der Registrierung abgeschlossen sein?

Bevor die Registrierung am EDA-Anwenderportal erfolgen kann, muss die Registrierung über ebUtilities erfolgt und der Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen sein.

Warum muss es eine Anbindung an das EDA-Anwenderportal geben?

Ab 3. Oktober 2022 erfolgt die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal des/er jeweiligen Teilnehmer:in. Jene Zusatzvereinbarung muss jede/r Teilnehmer:innen der Erneuerbaren Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an die Energiegemeinschaft übermittelt werden können. Ohne jene Registrierung, ist eine Online-Zustimmung nicht möglich.

Wo erfolgt die Registrierung?

Sie erfolgt direkt auf der Website der EDA GmbH, wo die notwendigen Registrierungsschritte für das EDA-Anwenderportal erklärt werden. Die Burgenland Energie als verlässlicher Partner übernimmt diesen Schritt gerne für dich. 

Wie lange dauert die Freischaltung des Zugangs?

Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Freischaltung des elektronischen Zugangs zum Anwenderportal binnen 10 Werktagen.

Was ist nach der Registrierung zu tun?

Es müssen die Teilnehmer:innen der Erneuerbaren Energiegemeinschaft im EDA-Anwenderportal angelegt werden. Dazu gibt es zwei Varianten:

  1. Bis zu 10 Teilnehmer:innen: Es empfiehlt sich, die Teilnehmer:innen direkt im EDA-Anwenderportal anzulegen.
  2. Ab 10 Teilnehmer:innen: Es empfiehlt sich, Teilnehmer:innen über jene Excel-Vorlage (Stammdatenimport) im EDA-Anwenderportal anzulegen und hochzuladen.
Was passiert nach dem Anlegen der Teilnehmer:innen?

Wurden alle Teilnehmer:innen im EDA-Anwenderportal angelegt haben, folgt die Freischaltung und Zuordnung zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft über das Netz Burgenland.

Haben alle Teilnehmer:innen im Netzbetreiber-Kundenportal zugestimmt?

Ab 3. Oktober 2022 erfolgt die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal des/er jeweiligen Teilnehmer:in. Jene Zusatzvereinbarung muss jede/r Teilnehmer:innen der Erneuerbaren Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an die Energiegemeinschaft übermittelt werden können. Ohne jene Registrierung, ist eine Online-Zustimmung nicht möglich.

7. Laufender Betrieb

Ab wann ist eine Energiegemeinschaft im Betrieb?
  1. Schritte eins bis sechs sind erfolgt
  2. Zustimmung erfolgte im Netzbetreiber-Portal durch die Teilnehmer:innen
  3. Zählpunkte sind als Einspeiser und/oder Bezieher durch den Netzbetreiber freigeschalten, EEG zugeordnet und im  EDA-Anwenderportal angelegt
  4. Zuverlässige Übertragung der Smartmeterdaten
  5. Aufteilungsschlüssel ist festgelegt
  6. Netzbetreiber und die EDA GmbH stellen die Messwerte im EDA-Anwenderportal bereit
Welche Aufgaben hat eine Erneuerbare Energiegemeinschaft?

Wir unterscheiden hier in technische und organisatorische Aufgaben sowie der Abrechnung. 

Welche Aufgaben hat eine Erneuerbare Energiegemeinschaft?

Wir unterscheiden hier in technische und organisatorische Aufgaben sowie der Abrechnung. 

Was sind technische Aufgaben?

Die Messwerte im EDA-Energiedatenreport müssen kontrolliert werden, ob sie vollständig, zeitgerecht und korrekt bereitgestellt werden. Neueintritte müssen die neuen Zähler mithilfe der energiewirtschaftlichen Prozesse über die EDA-Infrastruktur anmelden. Austritte müssen diese Zähler mithilfe der energiewirtschaftlichen Prozesse über die EDA-Infrastruktur abmelden.

Was bedeutet Abrechnung?
  • Export des EDA-Energiedatenreport um die Messwerte zu erhalten. 
  • Die abzurechnenden kWh je Teilnehmer:in müssen aufbereitet werden
  • Die Rechnungen müssen anhand der vereinbarten Stromtarife gelegt werden:
    • Für Stromeinspeiser muss ein Guthaben ausgestellt werden.
    • Für Strombezieher muss eine Rechnung mit Zahllast ausgestellt werden.

 

Es muss die Verrechnung (Überweisen und Einheben) der offenen Beträge erfolgen. Achtung: Je nach steuerlicher Beurteilung ist die Umsatzsteuer einzuheben und an das Finanzamt abzuführen.

Was ist organisatorisch im Verein zu tun?

Es muss regelmäßig eine ne Mitgliederversammlung einberufen werden, evtl. Neuwahlen abgehalten werden oder die Bestätigung des Vorstands. Der Verein muss eine Rechnungslegung und den Vermögensbericht vorweisen: Je nach Größe des Vereins reicht eine „Einnahmen-Ausgabenrechnung“ mit internen Rechnungsprüfern oder es braucht einen Jahresabschluss mit externen Abschlussprüfern. Bezahlung möglicher Körperschaftssteuer von 25% des Gewinnes an das Finanzamt.

Was müssen Bezieher (Verbraucher) beachten?

Die Stromrechnung des Energielieferanten verringert sich, um den Energie-Anteil, der aus der Energiegemeinschaft bezogen wurde. Der Energielieferant weist im Falle einer Gesamtrechnung (Energiekosten und Netzkosten zusammen) auf der Stromrechnung die aus der Energiegemeinschaft bezogenen kWh aus, für die nur Netzgebühren aber keine Energiekosten verrechnet werden ⇒ Kontrollmöglichkeit.
Die Netzkosten werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Die aus der Erneuerbaren Energiegemeinschaft bezogenen Strommengen in kWh werden dabei gesondert angeführt. Die Erneuerbare Energiegemeinschaft muss eine Rechnung ausstellen, welche die aus der Erneuerbaren Energiegemeinschaft bezogenen kWh ausweist und die mit dem ausgemachten Tarif in Rechnung gestellt werden und zu bezahlen sind.

Was müssen teilnehmende Einspeiser (Erzeuger) beachten?

Die Gutschrift für die Einspeisung verringert sich auf der Stromrechnung um den Energie-Anteil, der in die Erneuerbare Energiegemeinschaft eingespeist wurde. Die Erneuerbare Energiegemeinschaft muss eine Gutschrift ausstellen, welche die in die Erneuerbare Energiegemeinschaft gelieferten kWh ausweist und die mit dem ausgemachten Tarif vergütet wird.

Welche Steuern & Abgaben gibt es?

Die Burgenland Energie berät dich gerne ausführlich zu den Steuern und der Elektrizitätsabgabe.

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