Fixpreis – 1 Jahr
1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
gültig von April bis Juni 2025
Variabler Preis! Ändert sich monatlich abhängig vom Börsenpreis.
gültig ab 1. April 2025
Variabler Preis! Ändert sich stündlich abhängig vom Börsenpreis.
Für diesen Tarif ist ein Smart Meter notwendig, der die viertelstündlichen Verbrauchswerte über den Netzbetreiber übermittelt.
Bruttopreise inkl. 20 % USt.
gültig ab 17.3.2025
Preisentwicklung Optima Aktiv+
*Preise in ct/kWh inkl. USt.
Der Tarif setzt sich aus dem Börsenpreis, den Aufschlägen von Burgenland Energie und Steuern zusammen.
Täglich neue Preise: Die Preise werden immer für den Folgetag festgelegt. Ab frühestens 14:10 Uhr sind diese hier verfügbar.
Mit unserem Tarifvergleich findest du ganz einfach heraus, welcher Tarif am besten zu dir passt. Einfach Personenanzahl im Haushalt, Jahresverbrauch und Postleitzahl ausfüllen und Tarifvorschlag erhalten. Unser Tarifrechner zeigt dir übersichtlich alle wichtigen Details an. So triffst du die richtige Wahl – schnell und unkompliziert.
Hier findest du alle häufig gestellten Fragen & Antworten rund um unsere Stromtarife.
FRAGEN & ANTWORTEN
Im September 2023 wurde vom Gesetzgeber eine Novelle im ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) erlassen, welche uns als Energielieferanten gemäß § 76a ElWOG verpflichtet, dich, als unsere Kund:in, vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende der Bindung zu informieren und dein aktuellen Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für dich kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. § 76a Abs 3 ElWOG“) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote.
Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist gemäß § 76a Abs 2 ElWOG. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhältst du auch jährlich eine Information gemäß § 76a Abs 1 ElWOG (Hinweis über Möglichkeit des Tarifwechsels und über den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde).
Du wirst rechtzeitig vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzt oder nach Ablauf deiner Preisgarantie mit dem angepassten Preis gemäß der Preisgleitklausel des Tarif Optima Aktiv+ fortfährst.
Der Tarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“, Abschluss 2. Quartal 2024, ist betroffen.
Deine vertragliche Bindung und deine Preisgarantie laufen ab Vertragsabschluss 12 Monate – die genauen Daten findest du in deinem persönlichen Schreiben.
Der neue Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 bietet dir:
Anmeldung im Online Kundenportal sowie Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, der E- Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) nötig.
Ja, der Tarif beinhaltet die Bonuswelt, pro 10 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.
Der Tarifwechsel kann über den QR-Code erfolgen über unsere Website im Online Kundenportal meine.burgenlandenergie.at oder in einem unserer Kundencenter. Der Tarifwechsel kann vor Bindungsende angenommen werden, der Tarifwechsel erfolgt anschließend nach Auslaufen der Bindung des Stroms/Wärmetarifs Optima Unabhängig+ 3.0.
Ab dem 1.4.2025 können Kund:innen, die sich in einem ungebundenen Tarif befinden, in den Strom-/Wärmetarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 wechseln. Jene Kund:innen, die derzeit eine aufrechte Bindung ihres aktuellen Tarifes hinterlegt haben, können nach Beendigung der Bindung in den Strom-/Wärmetarif wechseln.
Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Preis nach der Preisgleitklausel Optima Aktiv+. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 4.0) entnehmen.
Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in deinem Bezirk durchführen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.
Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt.
Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.
Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.
Ja, du musst online im Kundenportal in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.
Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.
Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.
Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.
Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 4.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.
Der Strompreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:
Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.
Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten. Der Strompreis wird an nationalen und internationalen Strombörsen gebildet. Auch die meisten erneuerbaren Energien werden an der Börse ermittelt. Somit werden die Preise für Strom von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.
Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!
Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!
Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.
Recht auf Grundversorgung (pdf)
Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung.
Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.
Bei der Grundversorgung wirst du mit dem Preis eingestuft, mit dem die größte Anzahl unserer Kund:innen versorgt wird. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).
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Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung aufgrund rechtlicher oder technischer Entwicklungen jederzeit anzupassen.
Montag- Freitag 8:00-16:00
Wir melden uns bei dir.
Täglich 08:00 - 22:00 Uhr
Täglich 0:00 - 24:00 Uhr
Täglich 0:00 - 24:00 Uhr