TARIFE

STROM - Tarifübersicht

Optima12 Unabhängig+ 4.0

STROM
STABILITÄT genießen

Fixpreis – 1 Jahr

Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
6,2280 brutto (5,1900 netto)
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
15,8532 brutto (13,2110 netto)
Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt*
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
15,0605 brutto (12,5505 netto)
* bei Registrierung im Online Kundenportal und Zustimmung zu elektronischem Schriftverkehr, E-Rechnung und SEPA-Lastschrift.  
Dieser Tarif kommt auch bei einem zusätzlichen Wärmezähler zur Anwendung. Der Grundpreis entfällt bei dem Zusatztarif.
   
Bruttopreise inkl. 20 % USt. 
Nettopreise exkl. 20 % USt. 
Preisgarantie ab Abschluss: 12 Monate    
Bindung: 12 Monate

 

1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom

 

gültig von April bis Juni 2025

Optima Aktiv+

STROM
FLEXIBILITÄT nutzen

Variabler Preis! Ändert sich monatlich abhängig vom Börsenpreis.

Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
5,9900 brutto (4,9917 netto)
Verbrauchspreis
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
15,6156 brutto (13,0130 netto)
Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt*
Verbrauchsabhängige Preiskomponente Cent/kWh
14,8348 brutto (12,3623 netto)
* bei Registrierung im Online Kundenportal und Zustimmung zu elektronischem Schriftverkehr, E-Rechnung und SEPA-Lastschrift.         
Dieser Tarif kommt auch bei einem zusätzlichen Wärmezähler zur Anwendung. Der Grundpreis entfällt bei dem Zusatztarif.
          
Bruttopreise inkl. 20 % USt.  
Nettopreise exkl. 20 % USt.   
keine Bindung    
 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom

 

gültig ab 1. April 2025

Optima Voll Aktiv

STROM
DYNAMIK erleben

Variabler Preis! Ändert sich stündlich abhängig vom Börsenpreis.

Grundpreis
Verbrauchsunabhängige Preiskomponente Euro/Monat
5,9900 brutto (4,9917 netto)
Verbraucherpreis
Verbrauchsabhängige
Preiskomponente Cent/kWh
Börsenpreis/Stunde*
+ prozentueller Aufschlag: 7%
+ absoluter Aufschlag: 1,42 ct/kWh
*Stündlicher Preis EPEX Spot AT  Dieser Tarif kommt auch bei einem zusätzlichen Wärmezähler zur Anwendung. Der Grundpreis entfällt bei dem Zusatztarif. 

 

Für diesen Tarif ist ein Smart Meter notwendig, der die viertelstündlichen Verbrauchswerte über den Netzbetreiber übermittelt.
Smart Meter überprüfen 

 

Bruttopreise inkl. 20 % USt.    
Nettopreise exkl. 20 % USt.   
keine Bindung   
monatliche Abrechnung   

 

gültig ab 17.3.2025

Preis­entwicklung Optima Aktiv+

*Preise in ct/kWh inkl. USt.

Preis­entwicklung Optima Voll Aktiv

Preisentwicklung

Der Tarif setzt sich aus dem Börsenpreis, den Aufschlägen von Burgenland Energie und Steuern zusammen.
Täglich neue Preise: Die Preise werden immer für den Folgetag festgelegt. Ab frühestens 14:10 Uhr sind diese hier verfügbar.

Verbrauchspreis
Verbrauchspreis
Börsenpreis
Börsenpreis

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Tarifvergleich:
Klick dich schlau!

Mit unserem Tarifvergleich findest du ganz einfach heraus, welcher Tarif am besten zu dir passt. Einfach Personenanzahl im Haushalt, Jahresverbrauch und Postleitzahl ausfüllen und Tarifvorschlag erhalten. Unser Tarifrechner zeigt dir übersichtlich alle wichtigen Details an. So triffst du die richtige Wahl – schnell und unkompliziert.

Noch Fragen?

Hier findest du alle häufig gestellten Fragen & Antworten rund um unsere Stromtarife.

FRAGEN & ANTWORTEN

Strom Optima12 Unabhängig+ 4.0

Warum erhalte ich dieses Schreiben?

Im September 2023 wurde vom Gesetzgeber eine Novelle im ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) erlassen, welche uns als Energielieferanten gemäß § 76a ElWOG verpflichtet, dich, als unsere Kund:in, vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende der Bindung zu informieren und dein aktuellen Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für dich kostengünstiger ist, weisen wir dich darauf hin („Hinweis gem. § 76a Abs 3 ElWOG“) – außerdem bieten wir dir alternative Umstiegsangebote.

Wie oft erhalte ich diese Art von Schreiben?

Den Hinweis auf das Ende deiner vertraglichen Bindung erhältst du rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist gemäß § 76a Abs 2 ElWOG. Wenn du dich in einem bindungsfreien Tarif befindest, erhältst du auch jährlich eine Information gemäß § 76a Abs 1 ElWOG (Hinweis über Möglichkeit des Tarifwechsels und über den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde).

Welchen Nutzen habe ich von diesem Schreiben?

Du wirst rechtzeitig vor Ablauf deiner vertraglichen Bindung auf unsere aktuellen Angebote aufmerksam gemacht und kannst dann entscheiden, ob du diese nutzt oder nach Ablauf deiner Preisgarantie mit dem angepassten Preis gemäß der Preisgleitklausel des Tarif Optima Aktiv+ fortfährst.

Welche Tarife im Stromsegment sind betroffen?

Der Tarif „Optima12 Unabhängig+ 3.0“, Abschluss 2. Quartal 2024, ist betroffen.

Wann endet meine Bindung und wann endet meine Preisgarantie?

Deine vertragliche Bindung und deine Preisgarantie laufen ab Vertragsabschluss 12 Monate – die genauen Daten findest du in deinem persönlichen Schreiben.

Was beinhaltet die Variante 1“ Wechseln“?

Der neue Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 bietet dir: 

  • 12 Monate Preisgarantie
  • 12 Monate Bindung
  • 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
  • Beim Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 gibt es keinen separaten Zusatztarif für Heizungszähler. Du kannst mit deinem zusätzlichen Wärmezähler auch auf diesen Tarif wechseln, hierbei entfällt der Grundpreis.
Was beinhaltet die Variante 2 „Nichts tun “?
  • Wenn du nichts tust, werden die Preise (Verbrauchspreis und Grundpreis) am Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie (Ende deiner Preisgarantien siehst du in deinem persönlichen Schreiben) gemäß der Preisgleitklausel des Strom Optima Aktiv+ angepasst. Diese sind zum jeweiligen Monatsbeginn auf der Website unter www.burgenlandenergie.at ersichtlich.
  • keine Preisgarantie, Preis ändert sich monatlich
  • ohne Bindung
  • 1 Bonuspunkt pro 10 kWh Strom
Wie hoch sind der Verbrauchs- und Grundpreis beim neuen Tarif „Optima12 Unabhängig+ 4.0“?
  • Verbrauchspreis exkl. Digitalisierungsrabatt:  13,21 ct/kWh netto; 15,85 ct/kWh brutto
  • Verbrauchspreis inkl. Digitalisierungsrabatt: 12,55 ct/kWh netto; 15,06 ct/kWh brutto
  • Grundpreis: 5,19 Euro netto; 6,23 Euro brutto pro Monat
     
Was sind die Voraussetzungen, um den Digitalisierungsrabatt zu erhalten?

Anmeldung im Online Kundenportal sowie Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr, der E- Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) nötig.

Beinhaltet der Stromtarif Optima12 Unabhängig+ 4.0“ die Bonuswelt?

Ja, der Tarif beinhaltet die Bonuswelt, pro 10 kWh Energieverbrauch erhältst du 1 Bonuspunkt gutgeschrieben.

Wie erfolgt der Tarifwechsel?

Der Tarifwechsel kann über den QR-Code erfolgen über unsere Website im Online Kundenportal meine.burgenlandenergie.at oder in einem unserer Kundencenter. Der Tarifwechsel kann vor Bindungsende angenommen werden, der Tarifwechsel erfolgt anschließend nach Auslaufen der Bindung des Stroms/Wärmetarifs Optima Unabhängig+ 3.0.

Können auch Kund:innen, die sich in einem ungebundenen Tarif befinden, in den Optima Unabhängig+ 4.0 wechseln?

Ab dem 1.4.2025 können Kund:innen, die sich in einem ungebundenen Tarif befinden, in den Strom-/Wärmetarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 wechseln. Jene Kund:innen, die derzeit eine aufrechte Bindung ihres aktuellen Tarifes hinterlegt haben, können nach Beendigung der Bindung in den Strom-/Wärmetarif wechseln.

Was passiert nach Ende der Preisgarantie?

Nach Ende der Preisgarantie richtet sich der Preis nach der Preisgleitklausel Optima Aktiv+. Nähere Informationen kannst du dem Informations- und Preisblatt (Optima12 Unabhängig+ 4.0) entnehmen.

Wie ist die Vorgehensweise bei Pensionist: innen, die keine Möglichkeit haben, einen Tarifwechsel online durchzuführen?

Solltest du als Pensionist:in keine Möglichkeit haben, dich online anzumelden, kannst du den Wechsel über das Büro des Pensionistenverbandes in deinem Bezirk durchführen.

FRAGEN & ANTWORTEN

Tarifwechsel 

Wie kann ich mir den Digitalisierungsrabatt sichern?
  1. Melde dich im Online Kundenportal an und wechsle in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0. 
  2. Stimme dem elektronischen Schriftverkehr, der E-Rechnung und der SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) zu.
  3. Sichere dir den Digitalisierungsrabatt.

 

Bitte beachte: Du brauchst für den Tarifwechsel eine E-Mail-Adresse und musst dich im Kundenportal einloggen bzw. registrieren oder anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen elektronischem Schriftverkehr und E-Rechnung?

Bei der Zustimmung zur E-Rechnung bekommst du deine Rechnung ausschließlich per E-Mail zugesandt. 

 

Die Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr umfasst sämtliche Schreiben, die du bisher per Post erhalten hast, z. B. Zusendung von Infoschreiben, Angeboten usw.

Wie kann ich meinen Teilbetrag ändern?

Der Teilbetrag kann auf Kundenwunsch in Abhängigkeit zum Letztjahresverbrauch und dem derzeit gültigen Preis angepasst werden. Hierfür stehen dir unser Kundentelefon unter 0800 888 9000 sowie die Mitarbeiter:innen in den Kundencentern gerne zur Verfügung.

Ich bin schon im Kundenportal angemeldet und habe bereits der E-Rechnung, dem elektronischen Schriftverkehr und der SEPA-Lastschrift zugestimmt. Bekomme ich den Digitalisierungsrabatt?

Ja, du musst online im Kundenportal in den Tarif Optima12 Unabhängig+ 4.0 umsteigen und bekommst automatisch den Digitalisierungsrabatt.

Muss ich einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift) zustimmen, damit ich den Tarif abschließen kann?

Nein, ein Abbuchungsauftrag ist keine Voraussetzung für den Tarifabschluss. Eine Anmeldung im Kundenportal ist ausreichend.

 

Bitte beachte: Damit du dir aber den Digitalisierungsrabatt sichern kannst, ist die Zustimmung zum Abbuchungsauftrag (SEPA) sowie zur elektronischen Kommunikation (E-Rechnung + Schriftverkehr) nötig.

Wie kann ich meine Zustimmung zur E-Rechnung, elektronischen Kommunikation und SEPA-Lastschrift rückgängig machen?

Eine Umstellung ist im Kundenportal möglich.

Kann ich das WindKonto weiterhin beziehen?

Mit dem Umstieg in den Tarif Strom Optima12 Unabhängig+ 4.0 ist eine Fortführung des WindKontos aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus folgenden drei Bestandteilen:

  • Der Energiepreis ist der Preis, den du pro Kilowattstunde und Grundgebühr an die Burgenland Energie bezahlst.
  • Der Netzpreis (für den Stromtransport bis zu dir nach Hause) wird von der Aufsichtsbehörde E-Control unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt.
  • Steuern und Abgaben sind Beiträge und Pauschalen, die du durch einen mäßigeren Stromverbrauch senken kannst.

Die exakte Zusammensetzung der Energiepreise ist abhängig vom Jahresverbrauch sowie den Energie- und Netzpreisen und kann somit variieren.

Wie entsteht der Strompreis?

Um dich in jeder Sekunde und an jedem Tag im Jahr verlässlich mit Energie versorgen zu können, beschaffen wir deine Energie im Voraus an den europäischen Energiemärkten. Der Strompreis wird an nationalen und internationalen Strombörsen gebildet. Auch die meisten erneuerbaren Energien werden an der Börse ermittelt. Somit werden die Preise für Strom von Angebot und Nachfrage bestimmt.

Stromkostenbremse im Überblick

 

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die speziell bei den aktuellen Preissteigerungen im Bereich Strom unterstützend wirken und gleichzeitig ein Anreiz zum Strom sparen sein soll.

  • Gültig von 1. Dezember 2022 bis Ende 2024.
  • Seit 1. Dezember 2022 wird der Strompreis bei einem jährlichen Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) auf 10 Cent/kWh (netto) begrenzt. Die Maximalförderung liegt bei 15 Cent pro kWh (netto).
  • Jede zusätzlich verbrauchte kWh, die über den Verbrauch von 2.900 kWh hinausgeht, wird dir zum tatsächlichen Preis des gültigen Stromtarifs verrechnet.
  • Die Mehrwertsteuer von 20 % wird vom vollen Rechnungsbetrag vor Abzug der Stromkostenbremse berechnet.
  • In den Bereichen Netzentgelte, Steuern und Abgaben greift die Stromkostenbremse nicht.
  • Die Teilbetragsverrechnung wird ab Jänner 2023 automatisch berücksichtigt. Bei deiner Jahresrechnung wird der Zuschuss von uns aliquot ab Gültigkeit der Stromkostenbremse berücksichtigt.
  • Jenen Haushalte, an denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, wird der Stromkostenergänzungszuschuss gewährt. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein Fixbetrag, der für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person in drei Tranchen auf deiner Jahresabrechnung berücksichtigt wird.
Die Bonuswelt

Jetzt von den Bonuswelt-Vorteilen profitieren. Bonuspunkte, Bonusleistungen und vieles mehr!

Grundversorgung

Wir sind für dich da! Wir finden auch in einer persönlichen Notlage eine Lösung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung!

 

Für Haushaltskund:innen und für Kleinunternehmen, die sich gegenüber BE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommen unsere Tarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verrechnung.

 

Recht auf Grundversorgung (pdf)

 

Informations- u. Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf)

Wem steht Grundversorgung zu?

Einkommensschwache Haushalte, die z. B. aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr mit Strom oder Gas beliefert werden, haben Anspruch auf eine Grundversorgung.

Wie kann ich die Grundversorgung beantragen?

Ein Antrag auf die Grundversorgung ist nicht wie ein gewöhnlicher Tarifwechsel handzuhaben. Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen sich im Sinne des §7 Abs 1 Z33 ElWOG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen.

Wie viel zahle ich bei der Grundversorgung für Strom?

Bei der Grundversorgung wirst du mit dem Preis eingestuft, mit dem die größte Anzahl unserer Kund:innen versorgt wird. Näheres zur Tarifhöhe und der Preisanpassung findest du auf dem Informations- und Preisblatt Grundversorgung Strom (pdf).

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