Aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Kommission (Beschaffungsrichtlinie 2014/24/EU und 2014/25/EU) ist die Einführung einer elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Angebote für Vergabeverfahren müssen daher zukünftig nicht mehr in Papierform sondern elektronisch über unsere Vergabeplattform abgegeben werden.
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