Der Sozialtarif
Der Sozialtarif ist ein gesetzlich geregelter, vergünstigter Strompreis für einkommensschwache Haushalte. Bis zu einem jährlichen Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) beträgt der Energiepreis 6 Cent netto pro kWh.
Voraussetzung für den gestützten Preis ist das Vorliegen einer gültigen ORF-Beitragsbefreiung (OBS-Bescheid). Wenn du einen gültigen OBS-Bescheid hast, musst du nichts weiter tun. Die OBS übermittelt die entsprechenden Daten an Burgenland Energie und der gestützte Preis wird bei deiner Abrechnung berücksichtigt.
Hinweis: Der Sozialtarif muss direkt über die OBS beantragt werden. Weitere Informationen findest du hier.

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Hier findest du häufig gestellte Fragen & Antworten rund um den Sozialtarif.
Fragen & Antworten
Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlicher, vergünstigter Strompreis, der einkommensschwachen Haushalten gemäß den Bestimmungen des § 36 ff ElWG helfen soll, die Belastung durch hohe Energiekosten zu verringern und sie vor Energiearmut zu schützen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pflegegeld
- Pensionen
- Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Leistungen der Sozialhilfe
- Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Voraussetzung ist außerdem, dass die Person volljährig ist, an der Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und das Haushaltsnettoeinkommen die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Begünstigte Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr und pro weiterer Person. Für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf – beispielsweise Heimdialyse oder Beatmungsgeräten – kann vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden.
Der Sozialtarif ist kein eigener neuer Stromtarif, sondern eine gesetzliche Preisdeckelung innerhalb des bestehenden Stromliefervertrages.
Der gestützte Strompreis richtet sich nach zwei Referenzwerten. Für den Grundverbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Jahr gilt der untere Referenzwert von 6 Cent netto pro kWh. Dieser untere Referenzwert wird ab 01. Jänner 2027 jährlich angepasst. Ist den Energiepreis höher als 6 Cent, wird für diesen Verbrauch automatisch der günstigere, gestützte Preis verrechnet. Einfach gesagt: für bis zu 2.900 kWh pro Jahr, zahlt ein begünstigter Haushalt nie mehr als 6 Cent netto, auch wenn der Energiepreis höher wäre.
Für Strommengen über 2.900 kWh gilt der obere Referenzwert, der sich am aktuellen Marktpreis orientiert und von der Regulierungsbehörde quartalsweise berechnet und auf der Webseite der E-Control veröffentlicht und hier verlinkt. Dadurch wird sichergestellt, dass begünstigte Haushalte auch über den Grundverbrauch nicht mehr als den jeweils festgelegten Höchstpreis bezahlen, sofern dieser günstiger ist als der vertraglich vereinbarte Energiepreis.
Noch nicht vom ORF-Beitrag befreite Personen:
Als erster Schritt ist ein Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag zu stellen. Der Antrag kann mithilfe des Befreiungsrechners direkt auf der Website der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) oder mittels Formular gestellt werden. Nähere Informationen findest du unter: obs.at/befreiungsrechner
Bereits vom ORF-Beitrag befreite Personen:
Der Sozialtarif soll ab 1. April 2026 grundsätzlich automatisch umgesetzt werden. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) arbeitet daran, sicherzustellen, dass auch bereits befreite Personen den Sozialtarif ohne großen Mehraufwand in Anspruch nehmen können. In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten - etwa die Zählpunktnummer - nachzureichen.
Bei Haushalten mit bestehender EAG-Kostenbefreiung (Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag) oder EAG-Deckelung liegt diese Information bereits vor.
Der Sozialtarif tritt mit 1. April 2026 in Kraft gilt für die Dauer der Befreiung vom ORF-Beitrag. Mit dem Ende der Befreiung vom ORF-Beitrag endet auch der Anspruch auf den Sozialtarif automatisch. Fallen die Voraussetzungen weg, ist dies der OBS zu melden. Der bestehende Stromliefervertrag bleibt jedoch aufrecht. Die gesetzliche Grundlage des Sozialtarifs tritt mit 31. März 2036 außer Kraft.
Für Zählpunkte mit Lastprofilen gemäß Anlage VI des ElWG kann der Sozialtarif in Höhe von 6 Cent pro Kilowattstunde gewährt werden. Konkret sind das folgende Lastprofile: H0, HA, HF, L0, L1, L2.
Für weitere Zählpunkte eines Haushalts, mit Lastprofilen, die nicht in Anlage VI genannt sind (z. B. andere SLP oder UL Profile), darf bei für den Sozialtarif anspruchsberechtigten Haushalten maximal der obere Referenzwert verrechnet werden.
Du musst die OBS umgehend über den Wechsel deines Stromlieferanten informieren. Nur so kann dein Haushalt den Sozialtarif ohne Unterbrechung weiter erhalten.
Nach der Befreiung vom ORF-Beitrag informiert die ORF-Beitrags Service GmbH automatisch BE Vertrieb GmbH & Co KG.
Weiterführende Informationen zum Sozialtarif findest du hier.