Burgenland Energie

FAQs
Tarife

Gemäß §123a GWG sind Kund:Innen vier Wochen vor Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist über das bevorstehende Ende zu informieren und ihr aktueller Tarif mit unserem Standardprodukt zu vergleichen. Wenn unser Standardprodukt für Sie kostengünstiger ist, weisen wir Sie darauf hin („Hinweis gem. §123a Abs 3 GWG) – außerdem bieten wir Ihnen alternative Umstiegsangebote an.